Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen „Mensch ärgere Dich nicht“ von Schmidt Spiele

"Mensch ärgere Dich nicht" - weil ein Mandant diese vier Wörter ohne Erlaubnis der Schmidt Spiele GmbH in einem Ebay-Angebot verwendet haben soll, wurde er jüngst von der Anwaltskanzlei Fortmann Tegethoff abgemahnt.

Bei den vier Wörtern "Mensch ärgere Dich nicht" handelt es sich nämlich um eine geschützte und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke. Unserem Mandanten wird nun in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, über Ebay ein Gesellschaftsspiel zum Verkauf angeboten zu haben und dieses mit

"Mensch ärgere Dich nicht"

beworben zu haben. Allerdings habe es sich bei dem Spiel nicht um ein Original von Schmidt Spiele gehandelt, sondern um ein Spiel eines anderen Unternehmens. Als solches dürfe es nicht mit der Marke von Schmidt Spiele beworben werden. Dies sei eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 MarkenG.

Forderungen:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird in der Abmahnung verlangt, dass unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Hiermit würde er sich dazu verpflichten, die angebliche Markenrechtsverletzung nicht zu wiederholen. Täte er dies doch, müsste er nach dem beigefügten Muster pro Verstoß 5.011,- Euro an Schmidt Spiele zahlen.

Des Weiteren soll unser Mandant unverzüglich Auskunft erteilen, unter anderem über den mit dem Spielverkauf erzielten Gewinn. Sinn eines solchen Auskunftsersuchens ist es im Regelfall, einen konkreten Schadensersatzbetrag zu berechnen und diesen sodann in einem Folgeschreiben geltend zu machen. In der Abmahnung wird - passend dazu - bereits ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach geltend gemacht.

Außerdem soll unser Mandant Anwaltskosten in Höhe von 3.020,34 Euro ersetzen, die Schmidt Spiele für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien.

Was tun? Hilfe bei Abmahnungen:

Der Erhalt einer Abmahnung stellt für den Empfänger oftmals ein Schreck dar. Nicht selten sind sich Adressaten gar nicht bewusst, dass sie möglicherweise etwas unerlaubtes getan haben. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass Abmahnungsempfänger oft verunsichert sind und nicht wissen, wie sie nach Erhalt einer Abmahnung vorgehen sollten. Wir möchten Ihnen einige Tipps an die Hand geben, die sich unserer Erfahrung nach bewehrt haben:

Bleiben Sie ruhig. Es gibt zahlreiche spezialisierte Rechts- oder Fachanwälte, die Ihnen gerne bei der Überprüfung und Beratung zu Ihrer Abmahnung behilflich sind. Alleine unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz - unter anderem im Markenrecht spezialisiert - hat in den vergangenen Jahren eine sehr hohe vierstellige Anzahl an Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten, die markenrechtlich abgemahnt wurden.

Lassen Sie Ihre Abmahnung überprüfen und unternehmen Sie vorher keine eigenen Schritte! Oftmals, auch das zeigt unsere Erfahrung, sind die in Abmahnungen geforderten Beträge zu hoch. Wenn Sie jedoch "blind" zahlen, könnte dies ein Schuldeingeständnis darstellen und die weitere Verteidigung jedenfalls erschweren.

Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese ist oftmals nachteilig für den Abgemahnten formuliert. Dies gilt insbesondere für den auch hier vorliegenden Fall, dass die Vertragsstrafe für etwaige Verstöße pauschal auf über 5.000 € pro Fall festgesetzt wird. Zur Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung gibt es in aller Regel weder eine Veranlassung, noch eine rechtliche Verpflichtung.

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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