Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

„100 % Original“ - Abmahnung

Ein Berliner Rechtsanwalt hat erneut im Auftrag der iOcean UG aus Teltow eine wettberbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Er rügt dieses Mal verbotene Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass zwischen der Abmahnerin (iOcean UG) und unserem Mandanten ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Dementsprechend sei sie dazu berechtigt, etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtlichde Vorschriften abzumahnen.

Vorwurf:

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Internet beim Verkauf von Produkten mit dem Begriff

"100 % Original"

geworben zu haben.

Wettbewerbsverstoß

Hierbei handele es sich allerdings um eine Selbstverständlichkeit, da "der Verkauf von Fälschungen (...) nämlich per Sehr geehrte Damen und Herren, verboten (ist)". Mit der Verwendung dieser Aussage verstoße unser Mandant also gegen das Wettbewerbsrecht in Gestalt von § 3 Abs. 3 UWG Anhang Nr. 10.

Forderungen:

Da es sich um einen ersten Wettbewerbsverstoß handele, wird von unserem Mandanten nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Stattdessen fordert er "nur" dazu auf, das angeblich wettbewerbswidrige Verhalten zu beenden. Außerdem verlangt er die Kostenerstattung für seine Tätigkeit in Höhe von 280,60 €.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Dann sollten Sie unsere Ratgebertipps beachten. Wir erklären Ihnen in unserem nachfolgend verlinkten Ratgebervideo, worauf Sie nach dem Erhalt einer wettbewerbsrechtichen Abmahnung achten sollten. Je nach Sachlage gibt es verschiedene mögliche Ansatzpunkte für eine zielgerichtete und effektive Verteidigung gegen Ihre Abmahnung.

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.