Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verpackungsgesetz - Abmahnung eines Berliner Rechtsanwaltes

Haben Sie, ebenso wie einer unserer Mandanten, kürzlich eine Abmahnung im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR erhalten? In einem unserer aktuellen Fälle geht es darum, dass unser Mandant angeblich das Verpackungsgesetz nicht beachtet haben soll. Dies sei gleichzeitig eine Verletzung des Wettbewerbsrechts und zu unterlassen.

Im Abmahnschreiben heißt es, dass unser Mandant über die Internethandelsplattform eBay Aufbewahrungsbehältnisse für Getränke zum Kauf angeboten und dabei gegen § 9 Verpackungsgesetz verstoßen habe. Im Verpackungsgesetz ist unter anderem die Verpflichtung enthalten, vor dem gewerblichen Inverkehrbringen von Verpackungen eine Registrierung beim Verpackungsregister LUCID zu tätigen. Der Vorwurf in der aktuell uns vorliegenden Abmahnung lautet, dass unser Mandant eben diese Registrierung bei LUCID nicht vorgenommen habe.

Geltend gemachte Ansprüche:

"Da es sich um erstmaligen Verstoß handelt", schreibt der Berliner Rechtsanwalt, wird nicht unmittelbar die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Stattdessen wird von unserem Mandanten verlangt, dass dieser die angeblich fehlende Registrierung nachholt. Außerdem wird die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 280,60 € verlangt.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist das rechtsverbindliche Versprechen, eine bestimmte Handlung in der Zukunft nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden.

Abmahnung erhalten?

Sind Sie ebenfalls abgemahnt worden? Dann sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse die nachfolgenden Tipps beachten:

Sie sollten das Abmahnschreiben weder ignorieren, noch die geforderten Kosten ohne vorherige Überprüfung überweisen. Darin könnte ein Schuldeingeständnis gesehen werden. Stattdessen raten wir dazu, das Anwaltsschreiben unverzüglich nach Erhalt einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Überprüfung vorzulegen.

Folgende Grundregeln haben wir für den Fall des Erhalts eines Aufforderungsschreibens oder einer Abmahnung zusammengestellt:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Das anzuratende Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung erläutert Ihnen Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker in dem folgenden Ratgebervideo:

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Anwalts- oder Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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