Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

UEFA Abmahnung durch Kanzlei Lentze Stopper

Wir berichten heute über eine Abmahnung der UEFA Events SA aus der Schweiz, die von der Kanzlei Lentze Stopper ausgesprochen wurde. Es geht um den angeblich unzulässigen Weiterverkauf von Tickets zur UEFA Fußball-Europameisterschaft 2020, die im Jahr 2021 ausgetragen wurde.

In der Abmahnung heißt es, dass der Weiterverkauf bzw. die Weitergabe von Tickets nicht generell verboten sei, sondern unter bestimmte Bedingungen gestellt werde. Diese sind in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der UEFA festgeschrieben, die beim originären Kauf von Tickets im Webshop der UEFA aktzeptiert werden müssen. Es handelt sich bei den ATGB in rechtlicher Hinsicht um Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB).

Unserem Mandanten, dem Adressaten der Abmahnung, wird vorgeworfen, gegen die ATGB verstoßen zu haben. Er soll in unzulässiger Weise Tickets zur Europameisterschaft über Ebay zum Kauf angeboten haben. Dies sei gemäß der ATGB in der konkreten Form unzulässig gewesen. Zudem habe unser Mandant in unberechtigter Weise UEFA-Markenzeichen verwendet, um das Angebot auf Ebay zu bewerben bzw. zu illustrieren.

Forderungen:

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung beigefügt. Damit würde er versprechen, zukünftig die angeblich rechtswidrige Handlung nicht zu wiederholen und im Falle eines Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe an die UEFA zu bezahlen.

Außerdem soll unser Mandant die Abmahnkosten erstatten. Diese werden mit einem Pauschalbetrag von 750,00 € abgegolten, heißt es in dem Schreiben.

Weitere Schadensersatzansprüche behält sich die UEFA laut Abmahnschreiben ausdrücklich vor.

Haben Sie auch eine Abmahnung der UEFA erhalten?

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bundesweit bereits eine sehr hohe Anzahl an Mandaten abgewickelt, in denen es um die Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ging. Gerne stehen wir auch Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese häufig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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