Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Inkassoschreiben Fairmount GmbH für die Date4friend AG

Wir vertreten einen Mandanten, der von dem Inkassounternehmen Fairmount GmbH aus Döbeln bei Dresden angeschrieben wurde und zur Zahlung von rund 180 € aufgefordert wurde. Zahlungsgläubiger ist angeblich die Date4friend AG, bei der unser Mandant online eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen haben soll.

Die Date4friend AG aus der Schweiz ist gemäß dem uns vorliegenden Inkassoschreiben Anbieterin einer Datingwebseite mit sexuellem Bezug. Auf dieser Webseite soll unser Mandant sich angeblich angemeldet und gleichzeitig eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Wir hatten in der jüngeren Vergangenheit bereits über ähnlich gelagerte Fälle anderer Dating-Unternehmen in unserem Abmahnblog berichtet. Nun schreibt das Inkassounternehmen Fairmount GmbH, dass unser Mandant rund 180 € zahlen soll und dafür zum Beispiel den im Schreiben abgedruckten GiroCode zur einfachen Überweisung nutzen könne.

Unser Rat an Betroffene:

Wir raten dazu, den geforderten Betrag nicht einfach zu bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich nicht erinnern können, woher die angebliche Hauptforderung stammen soll bzw. woraus sie resultieren soll. Wenn Sie sich bspw. nicht bewusst waren, dass Sie im Internet auf einem Portal der mahnenden Firma eine angeblich kostenpflichtige Handlung auf der Webseite vorgenommen haben sollen, sollten Sie die Forderung unbedingt zunächst überprüfen lassen. Erweist sich die Forderung als unbegründet und Sie haben bereits bezahlt, ist die Rückbuchung bzw. Rückholung Ihres Geldes erfahrungsgemäß oftmals nur schwierig möglich. Daher sollten Sie sich unbedingt bereits vor Zahlung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt auseinandersetzen. Insbesondere sollte von diesem geprüft werden, ob die Webseite entsprechend rechtskonform aufgebaut ist und den neuesten gesetzlichen Anforderungen genügt, um eine kostenpflichtige Handlung wirksam vereinbaren zu können. Unserer Erfahrung nach ist bei Weitem nicht jede behauptete Forderung tatsächlich auch begründet. Einzelheiten hängen hierbei natürlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

Aus diesem Grund bieten wir Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Diese ist unverbindlich. Wir überprüfen Ihr anwaltliches Forderungsschreiben gerne kurz und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu möglichen Ansatzpunkten einer Verteidigung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

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