Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verband sozialer Wettbewerb: Abmahnung HWG

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) hat aktuell eine Abmahnung ausgesprochen, die unserer Kanzlei zur Bearbeitung und Verteidigung vorliegt. Es geht um eine angeblich unzulässige Werbung.

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, in einer gegen § 3 HWG verstoßenden Art und Weise im Internet geworben zu haben. Konkret soll er eine Behandlung mittels bestimmter Therapieform beworben haben und hierbei angeblich unzulässige Werbebotschaften verwendet haben. Seine Werbung sei irreführend und nicht zutreffend. Der angebliche Verstoß gegen § 3 HWG wirke sich zugleich auch als Wettbewerbsverstoß aus und könne vom VSW abgemahnt werden.

Forderungen:

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich darin dazu verpflichten, die angeblich unzulässige Werbung in Zukunft zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an den VSW gezahlt werden. Weiterhin wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 238,00 € verlangt.

Abmahnung erhalten - was tun?

Eine Abmahnung sollte in keinem Fall ignoriert oder selbständig bearbeitet und beantwortet werden. Hierbei könnten Ihnen Fehler unterlaufen, die Sie unangemessen benachteiligen. Außerdem könnte ein gerichtliches Verfahren drohen, was bereits aus Kostensicht zu vermeiden sein sollte. Beachten Sie also bei einer Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung
  • Zahlen Sie keine geforderten Beträge
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen
  • Beauftragen Sie stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Unternehmen und Onlinehändler und berät in den Gebieten des Wettbewerbsrechts sowie den weiteren Gebieten Urheber-, Medien- und Markenrecht. Daher kennen wir Abmahnungen wie die der vorliegenden Art bereits gut und können Ihnen im Falle einer Abmahnung entsprechend kompetent und erfahren helfend zur Seite stehen.

Weitere wichtige Tipps haben wir im Video für Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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