Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Bird & Bird mahnt für CrossFit LLC ab - was sollten Betroffene tun?

Wir vertreten einen weiteren Mandanten, der eine Abmahnung der CrossFit, LLC aus Washington wegen des Vorwurfs einer Markenrechtsverletzung erhalten hat. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Bird & Bird ausgesprochen.

Laut Abmahnschreiben handelt es sich bei der Firma CrossFit um ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Fitnessbranche. Die Bezeichnung "CrossFit" sei, so heißt es dort, Name eines markenrechtlich geschützten Fitnessprogramms. Für das Kennzeichen CrossFit bestehen mehrere Markenanmeldungen, einerseits in Form einer Unionsmarke sowie auch einer deutschen Marke, die Schutz vor dem DPMA genießt.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, unter dem Zeichen "CrossFit" über Ebay eine Wadenbandage zum Kauf angeboten zu haben, ohne dass es sich hierbei um ein Originalartikel der Firma CrossFit gehandelt haben soll.

Forderungen:

Zunächst wird im Abmahnschreiben die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die eine vorformulierte Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € vorsieht. Besonders beachtenswert ist hierbei der Gegenstandswert, der mit 250.000,00 € beziffert wird. Unter dem Ansatz einer 1,5er Geschäftsgebühr werden hierbei von dem Adressaten der Abmahnung 3.399,50 € an Abmahnkosten gefordert.

Neben der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sowie des Kostenerstattungsanspruches werden dem Grunde nach Auskunftsansprüche sowie auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Was sollten Abgemahnt beachten?

Wichtig ist, dass ein Adressat der Abmahnung diese vollumfänglich ernst nimmt. Aus vergangenen Mandaten, die wir gegenüber der Kanzlei Bird & Bird vertreten haben, ist uns durchaus bekannt, dass diese konsequent bei Nichteinhaltung der Fristen einstweilige Verfügungen bei Gericht beantragt. Kanzleiinhaber und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker erklärt: "Das Kostenrisiko einer einstweiligen Verfügung in Markenangelegenheiten ist grundsätzlich als äußerst hoch zu betrachten. Dies gilt natürlich umso mehr, soweit es unmittelbar zur Hauptsacheklage kommt. Ziel einer Verteidigung muss daher sein, dass einerseits die Führung eines Verfahrens im Regelfall verhindert wird."

Weitere Tipps im Video:

Die Voraussetzungen für eine Markenrechtsverletzung sind vielseitig und umfangreich. Es muss regelmäßig zum Beispiel ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen, um überhaupt eine Markenrechtsverletzung begehen zu können. Hier sind immer die Einzelumstände des Falles zu berücksichtigen.

Wir sind eine auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz gehört insbesondere das Markenrecht zu unserer täglichen Arbeit. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Abgemahnte erhalten in unserer Kanzlei eine kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung zu ihrer Abmahnung. Senden Sie uns einfach Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307-17062 telefonisch an. Wir prüfen Ihre Abmahnung kurz und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den möglichen Verteidigungsoptionen. Gerne nennen wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch einen transparenten und pauschalen Preis, zu dem wir Ihre Vertretung gerne übernehmen. Selbstverständlich rechnen wir auch direkt mit Ihrer etwaigen Rechtsschutzversicherung ab. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.