Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

CD auf Ebay angeboten, dann abgemahnt - Kanzlei Gutsch Schlegel für Pink Floyd

Wir wurden mit der Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. aus London beauftragt. Dem Abgemahnten - unserem Mandanten - wird vorgeworfen, die Urheberrechte von Pink Floyd dadurch verletzt zu haben, dass er in eBay eine CD mit Musik von Pink Floyd zum Kauf angeboten habe.

Der von unserem Mandanten angeblich auf Ebay angebotene Tonträger sei in dieser Form niemals rechtmäßig von Pink Floyd veröffentlicht bzw. auf den Markt gebracht worden, daher handele es sich nicht um einen Tonträger, der von Pink Floyd selbst auf den Markt gebracht wurde. Das Anbieten von "gemixten" Tonträgern, die nicht vom Urheberrechtsinhaber oder Lizenznehmer selbst in den Verkehr gebracht wurden, stelle eine Verletzung das Verbreitungsrechts gemäß §§ 77, 79, 17 UrhG dar.

Wegen der behaupteten Urheberrechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung beigefügt. Mit der Unterschrift unter einer derartigen Unterlassungserklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten, die gerügte Handlung (angebliche Urheberrechtsverletzung) in Zukunft nicht zu wiederholen. Täte er dies dennoch, müsste er in diesem Fall eine Vertragsstrafe an Pink Floyd zahlen. Außerdem soll unser Mandant etwaige noch bei ihm befindlichen Tonträger vernichten sowie Schadensersatz an Pink Floyd leisten, der mit 100,00 Euro bemessen wird. Daneben wird unser Mandant zur Erstattung der Pink Floyd für den Ausspruch der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 885,80 EUR aufgefordert.

Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Es kann nicht pauschal gesagt werden, ob und inwieweit Abmahnungen tatsächlich berechtigt sind. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalls. Um dies daher im Einzelfall beurteilen zu können, muss der gesamte Fall von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Je nach Sachlage gibt es zahlreiche unterschiedliche Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen.

Wir haben ein Ratgebervideo für Sie erstellt:

Darin erläutert Ihnen Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker (zugleich Fachanwalt u.a. für Urheber- und Medienrecht), worauf Sie als Abgemahnter unbedingt achten sollten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unsere Kanzlei ist im Gebiet des Urheberrechts hoch spezialisiert. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten vertreten, die Abmahnungen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz erhalten haben. Dies betrifft zum einen den Vorwurf des klassischen Filesharing, zum anderen den Vorwurf der unerlaubten Verbreitung, wie hier. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Inhaber eines Fachanwaltstitel im Gebiet des Urheber und Medienrechts. Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens per Telefon (02307-17062) oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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