Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Urheberrechtsverletzung auf Instagram: Abmahnung Kanzlei Spirit Legal für Joschka Birkigt

Weil unser Mandant auf der Fotoplattform Instagram eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll, wurde er kürzlich von der Anwaltskanzlei Spirit Legal abgemahnt. Diese vertritt Herrn Joschka Birkigt, der eine Verletzung von Urheberrechten rügt.

Im Abmahnschreiben heißt es, dass Herr Birkigt als Finanzberater tätig sei und über seinen Instagram-Account regelmäßig Inhalte zu seiner Tätigkeit teilen würde. An den entsprechenden Erklärvideos und Grafiken habe Herr Birkigt selbst die Nutzungsrechte inne. Unserem Mandanten wird in der uns zur Verteidigung vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, eine Erklärgrafik, die von einem Mitarbeiter von Herrn Birkigt erstellt worden sei, unberechtigt verwendet zu haben. Konkret soll unser Mandant diese Grafik in seiner Instagram-Story geteilt haben, obwohl er hierzu nicht berechtigt gewesen sei. Bei der Grafik handele es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, an dem Herr Birkigt die ausschließlichen Nutzungsrechte innehabe. Unser Mandant soll die Grafik nicht im Sinne eines Embedding re-postet (d.h. als fremden Inhalt geteilt) haben, sondern selbständig in Instagram hochgeladen haben. Dies stelle eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a i.V.m. § 13 UrhG dar.

Forderungen:

Unser Mandant soll die angebliche Rechtsverletzung unverzüglich beenden sowie für die Zukunft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Damit würde er sich verpflichten, im Falle eines erneuten (?) Verstoßes eine Vertragsstrafe an Herrn Birkigt zu zahlen.

Des Weiteren soll unser Mandant Auskunft gem. § 101 UrhG u.a. über die Dauer der Nutzung erteilen. Die Auskunftserteilung ist regelmäßig dazu dienend, einen Schadensersatzbetrag zu berechnen. Vorläufig wird von unserem Mandanten die Zahlung eines Schadensersatzbetrages von 300,00 € verlangt.

Außerdem soll unser Mandant die Abmahnkosten erstatten, die Herrn Birkigt für die Beauftragung der Kanzlei Spirit Legal entstanden seien. Diese werden mit 1.119,79 € beziffert. Fällt der Schadensersatzanspruch nach der erteilten Auskunft höher aus, bleibt eine höhere Berechnung des Gegenstandswerts und folglich der Anwaltskosten vorbehalten.

Der in der Abmahnung geforderte Zahlungsbetrag beläuft sich daher auf insgesamt 1.419,79 €.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Die uns vorliegende Abmahnung kann zweifelfsohne als klassische urheberrechtliche Abmahnung qualifiziert werden. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht hatten wir in den vergangenen Jahren mit einer hohen vierstelligen Anzahl von derartigen Abmahnungen zu tun. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir Abgemahnten daher die folgenden Ratschläge geben:

  • Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht - es könnte dann ein gerichtliches Verfahren folgen
  • Antworten Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung - Ihnen könnten hierbei schnell nachteilige Fehler unterlaufen
  • Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne Ihren Fall zuvor überprüfen zu lassen
  • Leisten Sie ohne anwaltliche Überprüfung keine Zahlungen an die Gegenseite

Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und daher Ihr spezialisiserter Ansprechpartner bei Abmahnungen aus dem Urheberrecht - bundesweit! Er erläutert Ihnen im nachfolgend eingebundenen Ratgebervideo, welche Tipps und Ratschläge Sie nach Erhalt einer Abmahnung beachten sollten:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir also auch Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind u.a. in den Bereichen des Wettbewerbs- und Urheberrechts spezialisiert. Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Wir bieten Ihnen:

- Eine spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Eine persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Ein faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Eine bundesweite Vertretung

- Eine unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307-236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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