Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

„BVB“, „Borussia Dortmund“, „BVB 09“ Abmahnung erhalten?

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Anwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen vor, die diese im Auftrag der BVB Merchandising GmbH, einer Tochterfirma des Unternehmens Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA aus Dortmund ausgesprochen haben. Beanstandet wird eine angebliche Markenrechtsverletzung auf Ebay.

Unserem Mandanten - dem Empfänger der Abmahnung - wird vorgeworfen, über die Internethandelsplattform eBay eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Dort soll er Trikots zum Kauf angeboten haben, die er mit den geschützten Markenzeichen

  • BVB
  • Borussia Dortmund
  • BVB 09

beworben haben soll.

Vorwurf:

Bei den angebotenen Trikots habe es sich jedoch nicht um solche Ware gehandelt, die die BVB Merchandising GmbH als Inhaberin der o.g. Marken selbst in den Verkehr gebracht habe. Da es sich bei den genannten Begriffen um geschützte Markenzeichen handele, stelle die unberechtigte Verwendung dieser Begriffe eine Markenrechtsverletzung gem. § 15 MarkenG und § 12 BGB sowie eine Rufausbeutung gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.

Forderungen:

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dem Abmahnschreiben wurde seitens der abmahnenden Kanzlei bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigeheftet. Mit der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten, im Falle einer künftigen Markenrechtsverletzung eine Vertragsstrafe an die BVB Merchandising GmbH zu zahlen.

Des Weiteren soll unser Mandant Schadensersatz wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung zahlen. Eine konkrete Höhe wird in der Abmahnung noch nicht beziffert. Vielmehr wird weiterhin ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Unser Mandant soll diesbezüglich binnen einer bestimmten Frist Auskunft unter anderem über die Herkunft der Ware und die Summe der erzielten Erlöse erteilen. Derartige Auskunftsansprüche dienen aller Regel nach dazu, in einem weiteren Folgeschreiben einen konkreten Schadensersatzbetrag zu beziffern und geltend zu machen.

Außerdem verlangt die Gegenseite, dass unser Mandant die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung erstattet. Die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf einen Betrag von 2.584,09 €.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs kündigt die Gegenseite gerichtliche Schritte an.

Reaktionstipps für Abgemahnte:

Sind Sie ebenfals Adressat einer derartigen markenrechtlichen Abmahnung geworden? Dann möchten wir als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Ihnen gerne einige wichtige Reaktionstipps mit an die Hand geben. Beachten Sie diese Tipps in Ihrem eigenen Interesse, um eine möglichst effektive Verteidigung mit dem Ziel der raschen, rechtssicheren und kostengünstigen Beilegung der Streitigkeit sicherstellen zu können:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht - es könnten sonst gerichtliche Schritte folgen.
  • Unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine vorformulierte Unterlassungserklärung - dies kann ein Schuldeingeständnis sein.
  • Zahlen Sie ohne vorherige spezialisierte Überprüfung Ihres Falles keine Beträge an die Gegenseite.
  • Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt zum Abmahner oder seinen Rechtsanwälten auf.

Weitere wichtige Tipps für Abgemahnte hat im Ratgebervideo Jan B. Heidicker für Sie. Er ist als Fachanwalt unter anderem für gewerblichen Rechtsschutz im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert.

Wir helfen Ihnen weiter!

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz helfen wir auch Ihnen im Falle einer Abmahnung gerne weiter. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, von Privatpersonen bis zu Unternehmen. Gerne geben wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung. Senden Sie uns diese einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns an: 02307/17062. Im Falle einer Beauftragung unserer Kanzlei vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Kommunikation und Abwicklung mit dieser.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.