Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Lentze Stopper für FC Bayern München AG wegen Ticket: Erste Abmahnungen nach Möglichkeit des Ticketerwerbs wieder eingetroffen

Nachdem nunmehr die Stadien der Bundesliga wieder für einen Teil der Fans geöffnet sind, liegen uns nach ca. einjähriger Pause wieder Ticketabmahnungen des FC Bayern München durch die Kanzlei Lentze Stopper vor. Im Sommer, so wie auch noch in den vergangenen Tagen, waren durch die Kanzlei Lentze Stopper unter anderem Abmahnungen für die UEFA aufgrund der im Sommer stattgefundenen Fußballeuropameisterschaft ausgesprochen worden. Die exemplarisch uns vorliegende Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper vom 26.08.2021 greift gegen einen unserer Mandanten den bekannten Vorwurf des Ticketverkaufs im Internet zu überhöhten Preisen wieder auf. Neben diesem Umstand wird in der uns vorliegenden Abmahnung unserer Partei vorgeworfen bei der Weitergabe des Tickets die ATGB des FC Bayern München nicht mit dem Bewerber einbezogen zu haben. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 €.

Das Vorgehen des FC Bayern München wird neben den altbekannten Argumenten des sicheren Stadionerlebnisses, der Sozialverträglichkeit der Preise und Sicherheitsaspekten in nachvollziehbarer Weise nunmehr auch mit der Einhaltung von Hygienekonzepten aufgrund der Corona-Pandemie begründet.

Hinsichtlich des geltend gemachten Kostenerstattungsanspruches wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass sich die Kosten der Rechtsverfolgung, unabhängig ob außergerichtlich oder gerichtlich, durchaus anhand von Streitwerten zwischen 5.000,00 € bis 50.000,00 € bewegen können. Als Vergleichsbetrag wird sodann in dem uns vorliegenden Abmahnschreiben die Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 € angeboten.

Für den Fall, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht eingeht, wird vom Grunde her angedroht, dass sich die Mandantin der Kanzlei Lentze und Stopper vorbehält gegenüber dem Abmahnadressaten eine Vertragsstrafe von bis zu einer Höhe von 2.500,00 € geltend zu machen. Auch hierzu beruft sie sich auf ihre ATGB.

Was ist von dieser Abmahnung zu halten?

Zunächst ist die Abmahnung durchaus ernst zu nehmen. Die Rechtsprechung zu der Frage des Weiterverkaufs von Tickets hat sich insgesamt in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Entscheidend ist jedoch wie immer der Einzelfall. Insoweit kommt es beispielsweise darauf an, wie sich die einzelne vertragliche Konstellation des Abmahnadressaten zum jeweiligen Fußballverein darstellt. Darüber hinaus ist entscheidend, zu welchem Preis konkret die Tickets angeboten wurden und ob die ATGB auch in Ihrem Fall in den Vertrag einbezogen worden sind.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir haben bereits in den vergangenen Jahren eine über dreistellige Anzahl von Abmahnungen wegen des Ticketerwerbs im Internet gegenüber zahlreichen Vereinen vertreten. Entscheidend ist auch hier stets der Einzelfall sowie der Umstand, dass wir durch eine Vertretung von Ihnen sicherstellen können, dass die Angelegenheit vor allen Dingen rechtsicher erledigt wird. Insofern sind die Ausführungen der Kanzlei Lentze Stopper zu den Streitwerten grundsätzlich ernst zu nehmen und nicht in Gänze von der Hand zu weisen. Wir halten es daher für entscheidend und wichtig, dass Sie der gegnerischen Kanzlei auf Augenhöhe begegnen. Ferner, und diese Erfahrung haben wir aus hunderten von Abmahnungen gemacht, kommt es den Adressaten naturgemäß darauf an, keinerlei Stadien Verbote bzw. Verbote des Erwerbs von Tickets zu erhalten. Auch hierbei können wir Sie gern umfassend beraten.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweis mit unserer professionellen und erfahrenen Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns die Abmahnung entweder an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns unter der Rufnummer 02307/17062 unmittelbar an. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir vertreten Sie bundesweit und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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