Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB Merchandising - Frist beachten!

Erneut liegt uns ein Schreiben der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vor, bei dem es sich um eine sogenannte "Berechtigungsanfrage" im Auftrag der BVB Merchandising GmbH handelt. Wir erklären, wie Betroffene damit umgehen sollten.

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Das bedeutet aber nicht, dass das Schreiben ignoriert werden sollte. Der Grund für die Versendung einer Berechtigungsanfrage ist meist, dass die Gegenseite vermutet, dass Sie als Empfänger die Markenrechte verletzt haben sollen. Es kann Ihnen zum Beispiel vorgehalten werden, über die Plattformen

  • Ebay
  • Ebay Kleinanzeigen
  • Amazon
  • Etsy
  • Facebook Marketplace
  • Eigener Webshop

ein Produkt zum Kauf angeboten zu haben, das Sie mit einer geschützten Marke beworben haben sollen. Die Verwendung der Marke sei aber mutmaßlich unzulässig und damit rechtswidrig, weil Ihnen kein Recht zur Verwendung der Marke zustand. Bei der uns aktuell wieder einmal vorliegenden BVB MERCHANDISING - Berechtigungsanfrage oder Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH allgemein geht es zum Beispiel um die geschützten BVB-Marken

  • BVB
  • BVB 09
  • Borussia Dortmund.

Diese Bezeichnungen sind allesamt markenrechtlich zugunsten der BVB Merchandising GmbH geschützt. Eine Verwendung der Markenzeichen ist damit grundsätzlich nur dann zulässig, wenn es sich bei den damit beworbenen Waren um solche handelt, die von der BVB Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebracht worden sind.

Insofern steht bei dem Erhalt einer Berechtigunganfrage regelmäßig der Vorwurf in dem Raum, dass es sich bei den angebotenen Artikeln um markenverletzende Ware handele. Unser Mandant wird - wie in Berechtigungsanfragen üblich - auch dieses Mal aufgefordert, binnen einer bestimmten Frist eine Auskunft darüber zu erteilen, woher er ein Recht zur Benutzung der Marke "BVB" herleite.

Haben Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Eine Berechtigungsanfrage sollten Sie keinesfalls ignorieren! In diesem Fall könnte der Ausspruch einer markenrechtlichen Abmahnung nebst Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Aufforderung zur Erstattung von Anwaltskosten die Folge sein. Daher sollten Empfänger einer Berechtigungsanfrage diese unbedingt zum Anlass nehmen, die im Raum stehende Markenrechtsverletzung von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Schnell gezielt reagieren und Anwaltskosten vermeiden!

Sofern sich auf Grundlage dieser Überprüfung herausstellen sollte, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat, bietet sich zum Beispiel die Abgabe einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung an. Dies hätte den Vorteil, dass die Gegenseite dann nicht mehr die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten verlangen könnte. Die zielführende Lösung in jedem Einzelfall sollte nach der spezialisierten Überprüfung einer jeden Berechtigungsanfrage besprochen und umgesetzt werden.

Seit Jahren beraten und vertreten wir Betroffene.

Unsere Fachanwaltskanzlei verfügt über erhebliche und langjährige Erfahrung in dem Umgang mit den Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, sodass wir ganz sicher sind, auch Ihnen in Ihrer Angelegenheit, unabhängig davon, ob Sie eine Berechtigungsanfragen oder eine Abmahnung erhalten haben, weiterzuhelfen.

Was genau die unterschiedliche Vorgehensweise bei Berechtigungsanfragen im Vergleich zu Abmahnungen sind und welche weiteren wertvollen Tipps Betroffene beachten sollten, erklärt Ihnen im nachfolgend eingebundenen Ratgebervideo Jan B. Heidicker. Der Kanzleiinhaber ist Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche erste Einschätzung zu Ihrem Fall an. Senden Sie uns dazu Ihr Schreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir beraten Privatpersonen, Selbständige, Onlinehändler und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.

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