Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Schütz RA für die kauf mich GmbH wegen Toten Hosen Tickets

Weil unser Mandant Tickets für die Tournee der Band Die Toten Hosen auf Ebay weiterverkauft haben soll, wurde er kürzlich von der Anwaltskanzlei Schütz RA abgemahnt. Die Abmahnung wird ausgesprochen im Auftrag der kauf mich GmbH, die für den Ticketverkauf verantwortlich ist.

In der Abmahnung heißt es, dass unser Mandant gegen die beim ursprünglichen Kauf der Tickets akzeptierten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (Ticket-AGB) verstoßen habe. In diesem sei eine Klausel enthalten gewesen, wonach der Weiterverkauf der Tickets unzulässig sei. Genau das soll unser Mandant aber getan haben. Er soll mehrere Tickets für die 2022-Tournee der Toten Hosen auf Ebay zum Kauf angeboten haben. Dies sei rechtswidrig gewesen.

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung stellen die Rechtsanwälte Schütz RA folgende

Forderungen:

Zunächst soll unser Mandant eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich dazu verpflichten, in Zukunft die angebliche Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste er eine Vertragsstrafe an den Abmahner zahlen. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Des Weiteren wird unser Mandant aufgefordert, eine Vertragsstrafe an die kauf mich GmbH zu zahlen. Dazu heißt es, dass in einer weiteren AGB-Klausel für den Fall des Verstoßes gegen das Weiterverkaufsverbot eine „angemessene Vertragsstrafe“ zu zahlen sei. Diese wird vorliegend auf 1.000,- Euro festgesetzt.

Zudem soll unser Mandant die Abmahnkosten erstatten, die der kauf mich GmbH für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien. Diese werden mit 308,60 Euro beziffert.

Sodann heißt es in der Abmahnung, dass bei fristgerechter Zahlung und Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten unseres Mandanten auch die Zahlung von „nur“ 1.000,- Euro akzeptiert werde. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werden gerichtliche Schritte angekündigt.

Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?

Wir raten Ihnen dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir in vielen Fällen gegen Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen verteidigt.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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