Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Lentze Stopper Abmahnung für den RB Leipzig

Der RB Leipzig hat über seine Rechtsanwälte Lentze Stopper den angeblich unzulässigen Weiterverkauf von Fußballtickets abgemahnt. Wir erklären, was Betroffene tun sollten.

Das Abmahnschreiben beginnt mit der Benennung von Gründen, weshalb der RB Leipzig gegen den Weiterverkauf von Fußballtickets vorgeht. Unter anderem heißt es dort, dass der RB Leipzig für den Erhalt sozialverträglicher Preise dafür eintrete, dass die Tickets nicht über Portale wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen oder Viagogo weiterverkauft werden sollen. Sodann wird ein Passus aus Ziffer 9.2 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) zitiert. Dort heißt es:

„Dem Erwerber ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen (z.B. bei eBay, Facebook) und/oder bei nicht von RB Leipzig autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. Viagogo, Seatwave, StubHub, eBay Kleinanzeigen, etc.) zum Kauf anzubieten und/ oder zu verkaufen;

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleichentstandener Transaktionskosten ist zulässig;“

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, gegen diese Ziffer der ATGB verstoßen zu haben. Über Ebay Kleinanzeigen soll er Tickets zu Spielen des RB Leipzig angeboten haben, ohne die Vorgaben der ATGB beachtet zu haben.

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung machen die Rechtsanwälte Lentze Stopper in der uns volriegenden Abmahnung folgende

Ansprüche

geltend:

Unser Mandant, der Empfänger des Abmahnschreibens, soll zunächst eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich rechtsverbindlich verpflichten, künftig nicht erneut Tickets in beschriebener Weise zum Kauf anzubieten. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste er eine Vertragsstrafe an den Fußballclub zahlen. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Des Weiteren wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Abmahnkosten zu erstatten, die dem RB Leipzig für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien. Diese werden pauschal mit 300,- € beziffert.

Zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche werden jeweils Fristen gesetzt. Für den Fall, dass diese fruchtlos verstreichen, behält sich der Verein vor, eine Vertragsstrafe gegen unseren Mandanten festzusetzen, die „bis zu 2.500 €“ betragen könne.

Was Betroffene beachten sollten:

Wir raten Ihnen dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir in vielen Fällen gegen Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen verteidigt.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Mehr nützliche Tipps erfahren Sie in unserem Ratgebervideo:

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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