Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Foto Abmahnung der Motion E-Services GmbH

Wir bearbeiten eine Abmahnung, die von der Kanzlei CBH im Auftrag der Motion E-Services GmbH ausgesprochen wurde und in der es um die angeblich unzulässige Verwendung von geschützten Lichtbildern geht.

Unser Mandant - der Adressat der Abmahnung - soll die Lichtbilder unerlaubt im Internet auf Ebay Kleinanzeigen verwendet haben, obwohl hierzu keine Erlaubnis der Motion E-Services GmbH vorliege. Diese sei aber Inhaberin der Urheberrechte und daher ausschließlich dazu berechtigt, die Fotos öffentlich zugänglich zu machen. Dass unser Mandant dies ohne Zustimmung getan habe, stelle sich als Urheberrechtsverletzung dar.

Abmahnung Produktfoto

Sind Sie auch Betroffener einer Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verwendung eines Produktfotos? Dann haben wir ein Ratgebervideo für Sie erstellt, in dem wir die wichtigsten Tipps im Falle einer Abmahnung zusammengefasst haben:

Weder ignorieren noch selbst reagieren!

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung sind, sollten Sie nicht selbst auf das Abmahnschreiben reagieren. Denn zunächst sollte eine jede Abmahnung von einem im Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Unabhängig davon, ob die in einer Abmahnung gerügten Rechtsverletzungen zutreffend sind oder nicht, sollte eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Selbst wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorgelegen haben soll, sollte im Regelfall nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese ist oftmals zu weit gefasst und kann den Abgemahnten unangemessen benachteiligen.

Verhaltenstipps bei Abmahnungen:

  • Keine Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlung von etwaigen geforderten Beträgen
  • Keine leichtfertige Erteilung etwaiger Auskünfte
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unverzüglich einen spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt beauftragen

Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt und, falls ja, in der geforderten Höhe bestehen. Daher bietet unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Wenn Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns unter 02307-17062 anrufen, geben wir Ihnen gerne eine erste kurze Einschätzung zu Ihrer Abmahnung und möglichen Verteidigungsansatzpunkten in Ihrem Fall.

Wir vertreten in unserer Fachanwaltskanzlei Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, von Privatpersonen über Freelancer bis hin zu Onlinehändlern und Unternehmen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Medien-, Internet-, Wettbewerbs- und IT-Recht hoch spezialisiert. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Inhaber dreier Fachanwaltstitel, unter anderem dem Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

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