Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneute Abmahnung H-D U.S.A LLC. (Harley Davidson)

Wir haben erst jüngst über eine aktuelle Abmahnung der Grünecker Rechtsanwälte im Auftrag der H-D U.S.A. LLC berichtet. Nun liegt uns ein weiteres Abmahnschreiben vor.

Auch dieses Mal geht es um den Vorwurf der angeblichen Markenrechtsverletzung. Unser Mandant soll ein Markenzeichen von Harley Davidson online zur Bewerbung nicht-originaler Waren verwendet haben und damit eine Markenrechtsverletzung begangen haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit müsste unser Mandant im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe an Harley Davidson zahlen.

Außerdem soll unser Mandant Abmahnkosten in Höhe von 5.658,71 € erstatten.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte vom Empfänger nicht ignoriert werden. Dies ist der denkbar schlechteste Weg. Denn die Gegenseite wird dann aller Voraussicht nach gerichtlich gegen den Abgemahnten vorgehen – Folge wären höhere Kosten. Sie sollten vielmehr unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Oftmals sind die in Abmahnungen geforderten Kosten überhöht und/oder die Unterlassungserklärung zu weit gefasst.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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