Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Louis Vuitton Abmahnung durch Kanzlei CBH

Wir bearbeiten aktuell ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte CBH, welches diese im Auftrag der Pariser Louis Vuitton Malletier s.p.a.s. ausgesprochen haben. Es geht um eine angebliche Markenrechtsverletzung.

In der Abmahnung heißt es, dass diverse Zeichen zugunsten von Louis Vuitton markenrechtlich geschützt seien. Dazu zählt unter anderem das „Toile Monogram“ oder das Logo „LV“. Es bestünden entsprechende Eintragungen bei Markenregistern. Unserem Mandanten (dem Adressaten der Abmahnung) wird nun vorgeworfen, im Internet Bekleidungsartikel zum Kauf angeboten zu haben, die mit Markenzeichen von Louis Vuitton versehen gewesen seien. Es habe sich bei den Waren jedoch nicht um Originalware gehandelt, weshalb die Verwendung der Markenzeichen auch nicht erlaubt gewesen sei. Daher liege eine Markenrechtsverletzung nach Artikel 9 Absatz 2 lit. c) UMV vor, die sofort zu unterlassen sei. Für die Zukunft müsse unser Mandant durch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versprechen, die (angebliche) Markenrechtsverletzung nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste er eine Vertragsstrafe an Louis Vuitton zahlen.

Weiterhin wird eine Auskunft unter anderem über den erzielten Gewinn mit dem Verkauf der Waren verlangt sowie auch die Erstattung der Abmahnkosten, berechnet aus einem Streitwert von 200.000 Euro.

Was tun nach Erhalt einer Abmahnung?

Eine Abmahnung sollte zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, die Gegenseite könnte sodann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Wir raten jedoch auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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