Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB Merchandising - was Betroffene tun sollten

Seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten, die eine sogenannte Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH erhalten haben. Das Schreiben, dass von der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen verschickt wird, stellt keine Abmahnung dar - und dennoch ist eine fristgerechte und „richtige“ Reaktion sehr wichtig.

Grund für den Erhalt einer Berechtigungsanfrage ist, dass der BVB Merchandising GmbH mögliche Markenrechtsverletzungen aufgefallen sein wollen. Dieses Unternehmen ist eine Tochter der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und Inhaberin der Markenzeichen „BVB 09“ sowie „Borussia Dortmund“. Die Adressaten von Berechtigungsanfragen werden darin gebeten, zu erklären wieso sie im Internet mit Markenzeichen des BVB werben. Meist steht der Verdacht im Raum, dass mit den Markenzeichen nicht-originale Produkte beworben werden, was grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung darstellen kann. Im Gegensatz zu einer Abmahnung wird in einer Berechtigungsanfrage allerdings nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder die Zahlung von Schadensersatz verlangt, sondern zunächst nur die Aufklärung über den Sachverhalt. In einem uns aktuell vorliegenden Fall geht es um eine angebliche / mutmaßliche Markenrechtsverletzung auf Ebay Kleinanzeigen.

Was Betroffene beachten sollten:

Eine Berechtigungsanfrage sollten Sie keinesfalls ignorieren! In diesem Fall könnte der Ausspruch einer markenrechtlichen Abmahnung nebst Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Aufforderung zur Erstattung von Anwaltskosten die Folge sein. Daher sollten Empfänger einer Berechtigungsanfrage diese unbedingt zum Anlass nehmen, die im Raum stehende Markenrechtsverletzung von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Schnell gezielt reagieren und Anwaltskosten vermeiden!

Sofern sich auf Grundlage dieser Überprüfung herausstellen sollte, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat, bietet sich zum Beispiel die Abgabe einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung an. Dies hätte den Vorteil, dass die Gegenseite dann nicht mehr die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten verlangen könnte. Die zielführende Lösung in jedem Einzelfall sollte nach der spezialisierten Überprüfung einer jeden Berechtigungsanfrage besprochen und umgesetzt werden.

Unsere Fachanwaltskanzlei verfügt über erhebliche und langjährige Erfahrung in dem Umgang mit den Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, sodass wir ganz sicher sind, auch Ihnen in Ihrer Angelegenheit, unabhängig davon, ob Sie eine Berechtigungsanfragen oder eine Abmahnung erhalten haben, weiterzuhelfen.

Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns dazu einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.