Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid Koch Media wegen PC-Spiel „Kingdom Come Deliverance“

Wir vertreten momentan einen Mandanten, dem urheberrechtswidriges Filesharing an dem PC-Spiel „Kingdom Come Deliverance“ vorgeworfen wird. Nach dem Erhalt eines Mahnbescheides hat er unsere fachanwaltliche Hilfe zur gezielten Verteidigung in Anspruch genommen.

Seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten, die wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sind. Gelegentlich werden wir auch erst beauftragt, nachdem ein Mahnbescheid durch ein Gericht erlassen wurde. Dazu kommt es in Fällen, in denen auf eine vorherige Abmahnung nicht oder unzureichend reagiert wird. Mit einem Mahnbescheid versucht das abmahnende Unternehmen, eine Kostenforderung zu realisieren. In unserem aktuellen Fall wurde bereits ein Mahnbescheid erlassen und Widerspruch hiergegen eingelegt. Sodann kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren, in dem zunächst der Anspruchsteller seinen behaupteten Anspruch darlegen und beweisen muss. Der aktuelle Fall zeigt wieder einmal, dass niemand vergessen wird. Zum Teil hören wir von Mahnbescheiden, die Jahre nach dem Erhalt einer Abmahnung beantragt und erlassen worden sind.

Inhaltlich wird unserem Mandanten vorgeworfen, das oben genannte PC-Spiel in einer Online-Tauschbörse herunter- und wieder hochgeladen zu haben (Filesharing). Da die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem PC-Spiel bei Koch Media liegen würden, wird unter anderem Schadensersatz geltend gemacht.

Mahnbescheid - und jetzt?

Wird ein Mahnbescheid zugestellt, beginnt eine fixe Zwei-Wochen-Frist. Nach deren Ablauf kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, aus dem sodann unverzüglich die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann. Nur, wer fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, kann in die aktive Verteidigung gehen. Wenn dann aber im gerichtlichen Verfahren Fehler unterlaufen, kann es tatsächlich zur Zwangsvollstreckung kommen. Bei Erhalt eines Mahnbescheids sollten Sie deshalb umgehend Kontakt zu einer auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aufnehmen. Sodann kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden und bspw. eine gütliche Einigung mit der Gegenseite angestrebt werden.

Tipps bei Erhalt eines Mahnbescheids:

- Ignorieren Sie den Mahnbescheid auf keinen Fall

- Beachten Sie unbedingt die 2-Wochen-Frist

- Reagieren Sie nicht „auf eigene Faust“

- Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wie wir Ihnen helfen können:

Adressaten eines Mahnbescheides bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Unterlagen hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an (02307-17062) oder senden Sie uns eine E-Mail: ra@kanzlei-heidicker.de. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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