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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

CBH Anwälte: Abmahnung für FAST FASHION wegen Marke „ESHA“

Er soll angeblich rechtswidrig Bekleidung im Internet verkauft und mit dem Wort „ESHA“ beworben haben. Dies sei aber eine geschützte Marke von FAST FASHION. Deshalb wurde einer unserer Mandanten kürzlich von den CBH Rechtsanwälten abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, dass FAST FASHION unter anderem Inhaber der folgenden Markenzeichen sei:

  • MO
  • myMO
  • USHA
  • HOMEBASE
  • Isha
  • Izia
  • ESHA

Unter diesen Zeichen würden Bekleidungswaren angeboten. Der Firma FAST FASHION sei kürzlich aufgefallen, so heißt es weiter, dass unser Mandant Bekleidungsartikel im Internet unter Verwendung der Bezeichnung „ESHA“ zum Kauf anbiete, ohne dass es sich bei den Produkten um Originalware von FAST FASHION handele. Daher liege eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG vor.

Unterlassungserklärung und Abmahnkosten:

Wegen des angeblich markenrechtswidrigen Verhaltens wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Abmahnkosten zu erstatten. Es wird eine Anwaltskostenerstattung nach einem Streitwert von 50.000 Euro verlangt.

Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Insbesondere stehen in markenrechtlichen Streitigkeiten wirtschaftliche Gesichtspunkte in einer wesentlichen zu beachtenden Position. Dies ist dadurch zu begründen, dass die Streitwerte im Markenrecht als hoch anzusehen sind und daher entsprechend hohe Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen können.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Das Ignorieren ist der denkbar schlechteste Rat. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Daher sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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