Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid Amtsgericht Euskirchen für den Ido Verband

Haben Sie einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Euskirchen, beantragt von dem Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten? Wir erklären Ihnen, welche Fristen und Tipps Sie beachten sollten.

Einem aktuellen Fall in unserer Kanzlei war ein Abmahnverfahren des Ido Verbands vorangegenagen. Unserem damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretenen Mandanten war eine Wettbewerbsrechtsverletzung im Internet vorgeworfen worden. Darauf reagierte er mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In dieser wurde für den Fall des zukünftigen Verstoßes eine Vertragsstrafe vereinbart.

Danach soll - so der Vorwurf - unser Mandant erneut gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und dadurch zugleich die Unterlassungserklärung verletzt haben. Der Ido Verband forderte von ihm 3.500 Euro Vertragsstrafe. Da er diese nicht zahlte, hat der Ido Verband danach einen Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde jetzt vom Amtsgericht Euskirchen erlassen und zugestellt. Der Mahnbescheid betrifft eine Gesamtforderung von nun knapp über 3.600,- Euro.

Mahnbescheid erhalten - was tun?

Es stellt sich die Frage, wie bei Erhalt eines Mahnbescheids reagiert werden sollte.

Wichtig ist, dass auch bei Erhalt eines Mahnbescheides noch Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen bestehen. Hier gilt es nun, keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren! Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, wird durch die Gegenseite regelmäßig nach 14 Tagen ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt, woraufhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Lassen Sie sich spezialisiert beraten!

Mit dem Erlass des Mahnbescheides befindet sich das Verfahren nun im gerichtlichen Verfahren. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie sich kompetent und spezialisiert beraten und vertreten lassen. Je nach Sachlage kommen verschiedene mögliche Reaktionsarten in Betracht. Unserer Erfahrung nach kann beispielsweise in Verhandlungen mit der Gegenseite eingetreten werden. In zahlreichen Fällen lassen sich durch die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen...

  • Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere nützliche Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem aktuellen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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