Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage des BVB - was ist das und was soll ich tun?

Haben Sie eine Berechtigungsanfrage des BVB erhalten, die von den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen versendet wurde? Wir erklären Ihnen, was eine Berechtigungsanfrage genau ist und wie Betroffene reagieren sollten.

Im Gegensatz zur Abmahnung wird in einer Berechtigungsanfrage nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Dies geschieht, um eine Wiederholung des angeblichen Rechtsverstoßes auzuschließen bzw. um im Fall zukünftiger Rechtsverletzungen eine Vertragsstrafe von dem Verletzer zu fordern. Bei einer Berechtigungsanfrage wird ein Unterlassungsanspruch nicht geltend gemacht. Vielmehr wird in einer Berechtigungserklärung nur verlangt, zu erklären, woraus sich der Adressat ein bestimmtes Recht herleitet. In den BVB-Berechtigungsanfragen, von denen uns aktuell wieder eine neuerliche vorliegt, geht es um folgenden

Vorwurf:

Der Adressat soll im Internet (z.B. bei Ebay, Amazon, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Facebook Marketplace ...) ein bestimmtes Produkt zum Kauf angeboten haben und dieses mit geschützten Markenzeichen beworben haben. Der BVB ist unter anderem Inhaber der Markenzeichen BVB und BVB 09. Bei dem angebotenen Produkt habe es sich aber (mutmaßlich) nicht um Originalware des BVB gehandelt. Daher steht der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum.

In einem aktuellen Fall unserer Kanzlei geht es um den angeblich möglicherweise markenrechtswidrigen Verkauf von Lampen über das Handelsportal Ebay Kleinanzeigen. Unser Mandant (der Empfänger der Berechtigungsanfrage) soll binnen einer bestimmten Frist Stellung zu dem Vorwurf nehmen und insbesondere mitteilen, woraus er sich ein Recht zur Benutzung der eigetragenen Marke ableite.

Wie reagieren?

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich, wie oben erklärt, nicht um eine Abmahnung. Allerdings sollte eine Berechtigungsanfrage trotzdem keinesfalls ignoriert werden! In diesem Fall könnte der Ausspruch einer markenrechtlichen Abmahnung nebst Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Aufforderung zur Erstattung von Anwaltskosten die Folge sein. Daher sollten Empfänger einer Berechtigungsanfrage diese unbedingt zum Anlass nehmen, die im Raum stehende Markenrechtsverletzung von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Vorbeugende Unterlassungserklärung

Sofern sich auf Grundlage dieser Überprüfung herausstellen sollte, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat, bietet sich zum Beispiel die Abgabe einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung an. Dies hätte den Vorteil, dass die Gegenseite dann nicht mehr die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten verlangen könnte. Die zielführende Lösung in jedem Einzelfall sollte nach der spezialisierten Überprüfung einer jeden Berechtigungsanfrage besprochen und umgesetzt werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

Unsere Fachanwaltskanzlei verfügt über erhebliche und langjährige Erfahrung in dem Umgang mit den Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, sodass wir ganz sicher sind, auch Ihnen in Ihrer Angelegenheit, unabhängig davon, ob Sie eine Berechtigungsanfragen oder eine Abmahnung erhalten haben, weiterzuhelfen.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche erste Einschätzung zu Ihrem Fall an. Senden Sie uns dazu Ihr Schreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir beraten Privatpersonen, Selbständige, Onlinehändler und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.

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