Wir vertreten einen Mandanten, der kürzlich von den Luther Rechtsanwälten im Auftrag der NB Green Cosmetics GmbH abgemahnt wurde. Der Vorwurf bezieht sich auf den angeblich rechtswidrigen Verkauf von Produkten der Pflegeserie „Spilanthoxtherapy“.
Im Abmahnschreiben heißt es, dass die NB Green Cosmetics GmbH aus Hamburg unter der Bezeichnung „Spilanthoxtherapy“ eine Produktpflegeserie vertreibe. Die Produkte würden ausschließlich an Drogerieketten, Internethändler und weitere vertrieben. Unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) gehöre hingegen nicht dazu. Die NB Green Cosmetics GmbH lässt über ihre Rechtsanwälte erklären, dass ihr aufgefallen sei, dass unser Mandant über Ebay die Produkte
zum Kauf angeboten habe. Dabei würde unser Mandant die Produkte „deutlich unterhalb der ausgegebenen unverbindlichen Preisempfehlung“ (circa 2-8 Euro unterhalb der UVP) verkaufen. Das Verhalten unseres Mandanten habe zu einem „Einbruch der Verkaufszahlen bei den Abnehmern“ geführt und zu „deutlich geringeren Neubestellungen.“
Vorwurf
Aus den folgenden Gründen sei der Verkauf durch unseren Mandanten rechtswidrig:
Forderungen
Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Darin soll er versprechen, die angeblich rechtswidrige Verkaufstätigkeit in Zukunft nicht zu wiederholen. Für jeden Verstoß sieht die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Vertragsstrafe von 10.000 Eurovor.
Weiterhin wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Um einen konkreten Schadensersatzbetrag zu berechnen, wird ein flankierender Auskunftsanspruch geltend gemacht. Schließlich soll unser Mandant die Anwaltskosten für die Beauftragung der Luther Rechtsanwälte in Höhe von 3.744,50 Euro erstatten.
Abmahnung erhalten – was tun?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass eine Abmahnung in gewisser Weise als Vorstufe zu einem gerichtlichen Verfahren angesehen werden kann. Daher ist es wichtig, auf ein Abmahnschreiben spezialisiert zu reagieren. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz vertritt seit Jahren Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, die abgemahnt worden sind. Wir kennen daher das zielführende Vorgehen je nach Sachlage gut. Was in Ihrem Fall zu unternehmen ist, richtet sich nach den konkreten Gegebenheiten in Ihrem Einzelfall. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an. Senden Sie uns dazu einfach Ihr Abmahnschreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307-17062 an.
Wir haben wichtige Grundregeln für Abgemahnte zusammengestellt:
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.
Ihre Vorteile:
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.