Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Einstweilige Verfügung Landgericht Stuttgart – Zapf Creation / BABY born

Wir vertreten einen Mandanten, dem eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart zugestellt wurde. Ihm wird darin verboten, im Internet ohne Einwilligung der Zapf Creation AG bestimmte Waren unter der Bezeichnung „BABY born“ anzubieten. Bei einem Verstoß kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festgesetzt werden.

Die Zapf Creation AG ist Herstellerin von Kinderspielzeug und vertreibt dieses unter der Bezeichnung „BABY born“. Dieser Begriff ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter der Registernummer 002468346 markenrechtlich eingetragen ist. Unser Mandant (der Empfänger der einstweiligen Verfügung) hat dieses Markenzeichen zur Bewerbung von Waren im Internet verwendet haben, ohne dass es sich bei diesen um Originalware von Zapf Creation gehandelt haben soll. Deshalb sei die Verwendung des Begriffs "BABY born" zur Bewerbung der Waren auch nicht zulässig, sondern stelle eine Markenverletzung gem. § 14 MarkenG dar. Auf ein vorheriges Abmahnschreiben der Zapf Creation hat unser Mandant nicht reagiert. Daher wurde von der Zapf Creation AG ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet.

Was tun?

Wenn Sie ebenfalls eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen haben, sollten Sie unbedingt unverzüglich handeln. Es laufen wichtige Fristen, binnen derer Sie reagieren müssen, um weitere Kosten zu vermeiden. Bei Verfahren vor einem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie sich dort nicht selbst vertreten dürfen. Vertrauen Sie auf die Hilfe und Unterstützung eines spezialisierten Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Je nach Sachlage kommt die Einlegung eines Widerspruchs oder die Abgabe einer Abschlusserklärung in Betracht. Voranzugehen hat aber eine umfassende Überprüfung eines jeden Einzelfalls.

Abgemahnt?

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG erhalten haben, sollten Sie diese im Einzelfall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Wir stehen Ihnen hierzu natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und IT-Recht beraten und vertreten wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Gerade dieser Fall zeigt eindrücklich, dass das Ignorieren einer Abmahnung ein denkbar schlechter Rat ist.

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Ihnen im Falle einer Abmahnung eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an. Sie erreichen uns hierzu per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de oder per Telefon unter 02307-17062.

Weitere Informationen zu unserer Kanzlei erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de. Informationen zu aktuellen Abmahnungen finden Sie immer auf unserem Abmahnblog, erreichbar unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.