Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Abmahnung wegen Ticketverkauf im Internet

Wieder einmal wurden wir mit der Verteidigung gegen eine Ticket-Abmahnung des BVB beauftragt. Diese wurde von der RuhrKanzlei aus Dortmund ausgesprochen.

Im Abmahnschreiben wird gerügt, dass unser Mandant entgegen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des BVB Fußballeintrittskarten im Internet zum Kauf angeboten haben soll. Der Weiterverkauf sei in den ATGB aber unter strenge Bedingungen gestellt, die unser Mandant nicht beachtet haben soll. Unter anderem sei es nicht erlaubt, Karten auf Online-Auktionsplattformen wie Ebay & Co. zum Kauf anzubieten.

Wir konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten in Angelegenheiten dieser Art gegen die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und andere Bundesligavereine vertreten. Stets lautet der Vorwurf auf Verstoß gegen die ATGB. Die den jeweiligen Abmahnungen beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung unterzeichnen. Sie ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis qualifiziert werden. Häufig können die in der Abmahnung geforderten Kosten reduziert werden und weiterer Schaden abgewandt werden. Daher raten wir Ihnen, im Falle einer Abmahnung unmittelbar anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte immer unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie sollten Ihre Abmahnung auch nicht ignorieren. Sodann könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der vorliegenden Art wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB von Fußballbundesligavereinen erhalten haben. Daher können wir in diesem Bereich einschlägige Erfahrung aufweisen. Zudem kennen wir die Gegenseite bereits sehr gut.

Wie wir Ihnen helfen können:

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben. Wir überprüfen Ihre Abmahnung u.a. dahingehend, ob die ATGB überhaupt wirksam in Ihren Kaufvertrag einbezogen wurden – eine Grundvoraussetzung für die Geltung in Ihrem Fall.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

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