Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts vor, die dieser im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH ausgesprochen hat. Es geht um eine angeblich fehlende Registrierung bei der Stiftung EAR.
EAR Stiftung
Vor dem Verkauf von Elektronikartikeln sei eine derartige Registrierung bei der Stiftung EAR aber zwingend vorgeschrieben, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Die unterlassene Registrierung stelle sich als Wettbewerbsrechtsverletzung im Verhältnis zur JuweligerChronotage GmbH heraus. Diese sei ein Mitbewerber unseres Mandanten und insofern wettbewerbsrechtlich abmahnbefugt.
Forderungen
Unser Mandant wird dazu aufgefordert, die angeblich unterbliebene Registrierung unverzüglich nachzuholen und die Kosten für die Beauftragung des Berliner Rechtsanwalts durch die Juwelier Chronotage GmbH zu erstatten. Die Anwaltskosten werden mit einem Betrag von 367,23 Euroangegeben.
Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:
Ersteinschätzung
Wenn Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung sind, bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen Sie uns unter 02307-17062 an.
Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.