Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer für die Studiocanal GmbH

Wir vertreten einen Mandanten, der im Auftrag der Studiocanal GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer abgemahnt worden ist. Ihm wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Film Wrathof Man (Crash Truck)“ vorgeworfen.

Das Abmahnschreiben enthält den Vorwurf, dass unser Mandant im Internet in einer Tauschbörse das genannte Filmwerk zum Download angeboten und damit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Dies habe eine Urheberrechtsverletzung gem. § 19a UrhG dargestellt.

Woher hat Waldorf Frommer die Daten des Abgemahnten?

Im Rahmen eines Gestattungsverfahrens habe die Kanzlei Waldorf Frommer die Identität unseres Mandanten von seinem Provider erfahren, heißt es in der Abmahnung. Nachdem ein Gericht darüber entschieden hat, dass der Provider die Auskunft über den Anschlussinhaber erteilen müsse, werden diese Daten der abmahnenden Kanzlei zugänglich gemacht.

Forderungen:

Infolge der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich hierin dazu verpflichten, in Zukunft keine Urheberrechtsverletzung mehr durch Filesharing zum Nachteil von Warner Bros. zu begehen. Außerdem wird unser Mandant aufgefordert, Schadensersatz zu leisten. Der insgesamt geforderte Betrag beläuft sich auf 980,60 €.

Unterlassungserklärungen aus dem Internet

Von dem Abgeben einer standardisierten modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet wird dringend abgeraten! Ohne anwaltliche Beratung ist eine solche Erklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten. Dies könnte zur Folge haben, dass die abmahnende Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Unser Rat:

In vielen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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