Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Rechtsanwalts Karsten Ludolph im Auftrag von Thomas Babel

Wir vertreten einen Mandanten, der von dem Rechtsanwalt Karsten Ludolph im Auftrag des Herrn Thomas Babel wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden ist. Es geht um angebliche Rechtsverletzungen auf Amazon.

Im Abmahnschreiben heißt es, dass Herr Babel in einem Wettbewerbsverhältnis zu unserem Mandanten stehe und beide Personen im Internet auf Amazon diverse Produkte zum Kauf anbieten würden. Herrn Babel sei dabei aufgefallen, dass unser Mandant nicht über eine Registrierung bei dem LUCID-Register verfüge. Diese sei aber vor dem gewerblichen Inverkehrbringen von Produktverpackungen erforderlich. Unser Mandant verstoße wegen der nicht vorhandenen Registrierung gegen § 9 Abs. 1 des Verpackungsgesetzes. Dies sei zugleich auch ein Wettbewerbsverstoß, den Herr Babel abmahnen könne.

Forderungen:

Infolge der angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung fordert Herr Babel von unserem Mandanten

- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
- die Kostenerstattung für die Abmahnung i.H.v. 818,20 €.

Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, in dem sich der Unterzeichner dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an die Gegenseite gezahlt werden.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Im Fall einer Abmahnung sollten Sie die folgenden Grundregeln beachten:

- Fristen notieren und einhalten.
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
- Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
- Ruhig bleiben.

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und stehen Ihnen im Bereich des Markenrechts kompetent zur Seite. Wir verfügen über große Erfahrungen in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts.

Für Empfänger einer Abmahnung bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie zunächst völlig unverbindlich, wie wir Ihre individuelle Abmahnung einschätzen. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

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