Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticket verkauft und vom BVB abgemahnt - was tun?

Erneut wurde unsere Kanzlei damit beauftragt, gegen eine Abmahnung der RuhrKanzlei im Auftrag des Fußballvereins Borussia Dortmund (BVB) zu verteidigen.

Die Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf, dass unser Mandant Tickets zu Fußballspielen des BVB erworben haben und dabei die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) akzeptiert haben soll. Entgegen einer Klausel in den ATGB habe unser Mandant aber in der Folgezeit die erworbenen Fußballtickets im Internet zum Weiterverkauf angeboten. Dies sei nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Insbesondere sei es nicht erlaubt, Fußballtickets in Online-Auktionsplattformen wie beispielsweise eBay zum Kauf anzubieten.

Unterlassungserklärung:

Der Adressat des Abmahnschreibens wird zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Dabei handelt es sich um die rechtsberbindliche Verpflichtung, den angeblichen Verstoß in Zukunft nicht zu wiederholen. Wir raten grundsätzlich davon ab, Unterlassungserklärungen ohne vorherige spezialisierte anwaltliche Überprüfung der Abmahnung zu unterschreiben. Der Grund: Eine einmal wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet den Unterzeichner, im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner zu zahlen.

In der Abmahnung wird unser Mandant außerdem aufgefordert, die Abmahnkosten in Höhe von 353,60 Euro zu erstatten.

Haben Sie auch eine Ticket-Abmahnung erhalten?

Wir raten Ihnen in diesem Fall dazu, schnellstmöglich anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Bitte berücksichtigen Sie, das in Ihrer Abmahnung eine kurze Frist gesetzt ist! Nach deren Verstreichen könnte Ihr Gegner gerichtliche Schritte einleiten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bundesweit bereits zahlreiche Mandate zur Verteidigung gegen eine Abmahnung eines Bundesligavereins wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB übernommen. Gerne stehen wir auch Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung. Die von den Anwälten des Fußballclubs vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese häufig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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