Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Pink Floyd Musik Limited durch Gutsch & Schlegel: Markenrechtsverletzung?

Uns liegt erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Hamburg für die Pink Floyd Ltd. aus London Großbritannien vor. Das Abmahnschreiben datiert vom 12.01.2022.

Gegenstand des Abmahnschreibens ist hierbei der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese auf den Onlinemarktportal Etsy eine selbstbemalte Schallplatte mit den Portraitfotos und den Schriftzug der Gruppe Pink Floyd angeboten habe. Das Produkt sei kein original Produkt und nicht lizensiert.

Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 77.500,00 Euro verlangt. Dies entspricht einen Aufwendungsersatz in Höhe von 1.927,10 Euro als reine Anwaltskosten. Hinzu kommt ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 Euro, sodass die Gesamtforderung gegen unsere Mandantschaft 4.427,10 Euro beträgt.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist zu prüfen, ob die Abmahnung in der Sache zutrifft. Neben der Frage der reinen Übereinstimmung von Kennzeichen und Waren- und Dienstleistungsklassen kommen im Markenrecht zahlreiche weitere Aspekte in Betracht, die eine Markenrechtsverletzung vom Grunde her ausschließen können. Als wesentliches Hauptmerkmal ist hier sicherlich das erforderliche „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ zu nennen. Dies bedeutet, dass auf rein privater Ebene eine Markenrechtsverletzung grundsätzlich ausscheidet. Vielfach wird jedoch übersehen, dass ein geschäftliches Handeln „im Verhältnis zum gewerblichen Handeln, ein „Weniger““ ist, sodass es sich bereits an dieser Stelle lohnt, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren. Dieser sieht nach einem kurzen Gespräch mit Ihnen sofort, und im Regelfall ohne Zweifel, ob dieses Tatbestandsmerkmal auch tatsächlich erfüllt ist. Fehler in der rechtlichen Bewertung in Markensachen können zu enormen Konsequenzen führen. Schließlich liegt das Prozesskostenrisiko eines Prozesses mit einem Gegenstandswert in Höhe von 77.500,00 Euro im fünfstelligen Bereich.

Neben der genauen Prüfung der Abmahnung sollte im Falle der Entscheidung zu einer Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung diese im Regelfall modifiziert abgegeben werden. Im Regelfall lassen sich die geltend gemachten Beträge auch noch gut verhandeln. Häufig bietet sich die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz auch für den Fall an, soweit im Nachgang an die Abmahnung rechtssicher weiterverkauft werden soll.

Was habe ich beim erhalten einer Abmahnung zu beachten?

  1. Fristen einhalten
  2. Keine Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Keine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner oder der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei
  1. Ruhe bewahren

Wir schauen auf eine mittlerweile über zwölfjährige Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes zurück. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtschutz, Urheberrecht sowie IT-Recht haben wir bereits über 10.000 Abmahnungen auf jeweils beiden Seiten bearbeitet. Das Institut der Abmahnung ist uns bestens sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bekannt. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz und Expertise in diesen Bereich bundesweit als auch europaweit zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnschreibens an. Gerne senden Sie uns diese an unsere E-Mail-Adresse unter ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unmittelbar an. Wir rufen im Regelfall noch am gleichen Tage zurück. Wir freuen uns auf jeden Fall auf Ihre Kontaktaufnahme.

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