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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte für die Kalypso Media Group GmbH

Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte für die Kalypso Media Group GmbH

Einer unserer Mandanten hat uns ein Abmahnschreiben der Nimrod Rechtsanwälte vorgelegt, welches diese im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH ausgesprochen haben. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Videospiel „Disciples: Liberation“.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch Filesharing – herunter- und anschließendes hochladen innerhalb einer Online-Tauschbörse – die Urheberrechte der Kalypso Media Group GmbH verletzt zu haben. Diese sei Inhaberin der deutschlandweiten Exklusivnutzungsrechte an dem Werk „Disciples: Liberation“. Durch das Anbieten in einer Tauschbörse habe unser Mandant das Werk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht und damit gegen § 19a UrhG verstoßen.

Forderungen

Infolge der behaupteten Urheberrechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich verpflichten, in jedem Fall der künftigen Wiederholung eine Vertragsstrafe an die Kalypso Media Group zu zahlen. Des Weiteren soll eine vergleichsweise Zahlung über 850 EUR geleistet werden.

Unser Rat an Sie, wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben:

In vielen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folgeabmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

- Bleiben Sie ruhig

- Notieren Sie gesetzte Fristen

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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