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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung VfB Stuttgart 1893 AG wegen Online-Ticketverkauf

Unserer Kanzlei wurde vor kurzem eine Abmahnung der VfB Stuttgart 1893 AG (im Folgenden: VfB Stuttgart) zugesandt.

Hierbei handelt es sich um eine typische Abmahnung wegen Online-Ticketverkäufen.

Der VfB Stuttgart wird dabei von dem Rechtsanwalt Schütz aus Heidelberg vertreten.

Der Grund der ausgesprochenen Abmahnung sei ein Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht von mehreren Ticks von Spielen des VfB Stuttgart auf der Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen.

Die abgemahnte Person handelt durch das Angebot der streitgegenständlichen Tickets auf EBay-Kleinanzeigen angeblich gegen die allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen des VfB Stuttgart (im Folgenden ATGB).

Laut des VfB Stuttgart liegt eine entsprechende Beweissicherung in gespeicherter Form vor. Die Tickets seien zu überhöhten Preisen verkauft, d. h. kommerziell angeboten worden.

Aufgrund der Einstellung der Verkaufsangebote habe die abgemahnte Person gegen das Weiterverkaufsgebot gemäß der ATGB des VfB Stuttgart verstoßen. Eine Weitergabe der Tickets sei insbesondere auf der clubeigenen Zweitmarktplattform gemäß den hier geltenden Konditionen zulässig.

Aufgrund der angeblichen begangenen Rechtsverletzung durch die angemahnte Person werden von dem VfB Stuttgart unter Fristsetzung sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 € gem. Ziffer 12.12 der ATGB verlangt. Zudem werden grundsätzlich die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Gegenstandswertes in Höhe von 2.500,00 €, somit einen Betrag in Höhe von 308,60 € verlangt. Im Sinne einer „vergleichsweisen Lösung“ erklärt sich der VfB Stuttgart bereit, sofern eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 € gezahlt sowie die geforderte Unterlassungserklärung angegeben wird, die angefallenen Rechtsanwaltskosten nicht neben der geforderten Vertragsstrafe geltend zu machen. Sofern die von der Gegenseite genannten Fristen ergebnislos verstreichen, werden gerichtliche Schritte angedroht.

Haben auch Sie eine Ticketabmahnung des VfB Stuttgart erhalten?

Sofern auch Sie eine Ticketabmahnung des VfB Stuttgart erhalten haben, ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Hier ist bspw. darauf anzustellen, ob die abmahnte Person überhaupt den allgemeinen Ticketbedingungen zugestimmt hat, sodass vom VfB Stuttgart eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann.

Unabhängig davon bietet es sich in der Regel an, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine vergleichsweise außergerichtliche Lösung hinsichtlich der geltend gemachten Zahlungsansprüche zu treffen.

Auch in unserer Kanzlei wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle im Bereich von Ticketabmahnungen gegen verschiedene Kanzlei geführt.

Sofern auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese unverbindlich per E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) zukommen lassen oder uns für eine kostenlose telefonische Beratung unter Rufnummer 02307/1706-2 erreichen.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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