Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticketabmahnung durch den SV Werder Bremen durch Ruhrkanzlei

Unsere Kanzlei wurde kürzlich mit einer typischen Ticketabmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA (im Folgenden SV Werder Bremen) beauftragt.

Der SV Werder Bremen wird dabei durch die RuhrKanzlei.eu vertreten.

Der Grund der Beauftragung der RuhrKanzlei.eu ist, dass unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, gegen die Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (im Folgenden ATGB) durch ein Angebot von Tickets des SV Werder Bremen über die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen verstoßen zu haben.

Da es sich in diesem Falle um eine nicht autorisierte Zweitplattform handelt, liege ein Verstoß gegen die ATGB vor.

Aufgrund dieser Verstöße wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Ebenfalls wird diese unter Fristsetzung aufgefordert, einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 353,60 € auszugleichen.

Zudem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, in welchem Auskunft darüber erteilt werden soll, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch unsere Mandantschaft veräußert wurden.

Der Zahlungsanspruch der Vertragsstrafe ergäbe sich bereits aus den ATGB.

Wie sollte mit einer Ticketabmahnung des SV Werder Bremen umgegangen werden?

Zunächst ist stets im Einzelfall zu klären, ob der geltend gemachte Vorwurf der Abmahnung berechtigt ist.

Hierbei sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Damit ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt, muss die jeweilige abgemahnte Person diesen ATGB zunächst zugestimmt haben.

Sofern dies nicht der Fall ist, besteht bereits keine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen den Parteien. Voraussetzung für eine Vertragsstrafe ist, dass die ATGB Bestandteil des Vertrages geworden sind.

Unabhängig davon bietet es sich in der Regel an, eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Gegenseite abzugeben und eine vergleichsweise Lösung hinsichtlich der geltend gemachten Zahlungsansprüche zu treffen.

In unserer Kanzlei wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Fälle gegen die RuhrKanzlei.eu bzw. deren Vorgänger im Bereich von Ticketabmahnungen geführt.

Sofern auch Sie eine solche Ticketabmahnung erhalten haben, können Sie uns diese unverbindlich per E-Mail zukommen lassen. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter der Nummer 02307/17062 für eine kostenlose Ersteinschätzung bezüglich Ihres Falles erreichen.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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