Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung durch Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. - "The 100"

In den letzten Monaten sind wieder vermehrt Abmahnungen aufgrund der Nutzung sogenannter Filesharing-Programme im Umlauf.

So wurde unsere Kanzlei in der letzten Woche bezüglich einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. beauftragt.

Hintergrund der Abmahnung ist, dass die abgemahnte Person ein sogenanntes Filesharing-Programm genutzt haben soll und dadurch mehrere Folgen der Serie „The 100“ durch die Nutzung dieses Programmes angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben soll. So liege eine Urheberrechtsverletzung u. a. aufgrund einer illegalen Vervielfältigung i. S. d. § 16 UrhG bzw. einer illegalen öffentlichen Zugänglichmachung i. S. d. § 19a UrhG vor.

Im Vorfeld der Abmahnung sei ein gerichtliches Auskunftsverfahren auf Grundlage des § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt worden. Die Auskunft habe ergeben, dass die abgemahnte Person Inhaber des streitgegenständlichen Anschlusses sei. Daher bestehe eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen habe.

Aufgrund der angeblichen Rechtsverstöße verlangt die Kanzlei Frommer Legal zunächst unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, den Ersatz der entstandenen Kosten sowie eine Schadensersatzzahlung.

Diese werden dabei im uns konkret vorliegenden Fall i. H. v. 1.350,00 € angesetzt. Zu dem geltend gemachten Schadenersatz wird ebenfalls der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten aufgrund eines Streitwertes i. H. v. 2.350,00 €, somit ein Betrag i. H. v. 281,30 €, geltend gemacht. Der zu zahlende Gesamtbetrag beträgt daher 1.631,30 €.

Sofern die geltend gemachten Ansprüche nicht fristgerecht erfüllt werden und eine vollständige Zahlung geleistet wird, wird die Kanzlei Frommer Legal ihrer Mandantschaft empfehlen, gerichtliche Schritte gegen die abgemahnte Person einzuleiten, was mit deutlich höheren Kosten verbunden sei.

Haben auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten?

Sofern auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, sollte stets im Einzelfall durch einen fachkundigen Anwalt überprüft werden, ob der geltend gemachte Vorwurf zutrifft.

Zudem muss stets im Einzelfall geklärt werden, ob Sie für den angeblich begangenen Rechtsverstoß überhaupt haften. In keinem Falle sollte eine voreilige Unterlassungserklärung an die Gegenseite abgegeben werden oder gar eine Zahlung geleistet werden.

Unabhängig davon bietet es sich in der Regel an, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Somit können weitere Gerichtskosten bereits im Vorfeld vermieden werden.

Wir vertreten unsere Mandantschaft seit vielen Jahren deutschlandweit in einer Vielzahl von Filesharing-Fällen. Hierbei schauen wir auf mehrere tausend Verfahren in den letzten 13 Jahren zurück. Sie können daher mit einem hohen Erfahrungsschatz und stichhaltigen Expertise unserer Kanzlei rechnen.

Sie können uns gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns zunächst telefonisch unter der Nummer 02307/17062 für eine kostenlose Erstberatung erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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