Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aufforderungsschreiben wegen Google Web Fonts: Anwaltliches Schreiben durch die Kanzlei Kilian Lenard

Unsere Kanzlei wurde am heutigen Tage erneut aufgrund eines Aufforderungsschreibens bzgl. der Nutzung durch Google Web Fonts beauftragt. In diesem Falle wurde das Aufforderungsschreiben durch den Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin im Auftrage des Herrn Martin Ismail ausgesprochen. Herr Ismail sei dabei Mitglied der Interessengemeinschaft Datenschutz.

Auch im hiesigen Schreiben werden Ansprüche aufgrund einer angeblich vorliegenden Datenschutzverletzung wegen der widerrechtlichen Nutzung von Google Web Fonts geltend gemacht.

Wir können in den letzten Monaten eine Tendenz dahingehend beobachten, dass sich immer mehr Anwälte solcher Abmahnungen bzw. Aufforderungsschreiben von Privatpersonen aufgrund angeblich vorliegender Datenschutzverletzungen annehmen. Wir berichteten dazu bereits vor einigen Wochen bzgl. Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei brandt.legal. Die zunächst privat ausgesprochenen Aufforderungsschreiben werden mehr und mehr durch Anwälte wahrgenommen.

Der innerhalb des Schreibens vorgetragene Vorwurf lautet wie folgt:

Die IG Datenschutz habe sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Wege verschrieben. Der IG Datenschutz sei aufgefallen, dass auf der Webseite unserer Mandantschaft Google Fonts verwenden werden. Dabei sei Google Fonts auf der Webseite unserer Mandantschaft so installiert, dass unter anderem die IP-Adresse des Besuchers auf der Webseite an Google in den USA weitergeleitet wird. Dieser Vorgang wurde durch die abgemahnte Person technisch dokumentiert.

Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch unsere Mandantschaft an Google stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar. Die abmahnende Person habe in den Eingriff nicht gem. Art. 6 Abs. 1a DSGVO eingewilligt. Des Weiteren liege kein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff vor.

Aufgrund des angeblichen Verstoßes habe die abmahnende Person gegen unsere Mandantschaft unter anderem ein Anspruch auf Unterlassung. Hierbei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass explizit kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. In der Folge wird auf verschiedene Urteile bzgl. Schmerzensgeldzahlungen aufgrund unterschiedlicher Datenschutzverstöße hingewiesen. Die abmahnende Person sei im Falle der unverzüglichen Beendigung des Verstoßes und Zahlung eines Betrages in Höhe von 170,00 € unter Fristsetzung auf das Treuhandkonto des Rechtsanwalts Kilian Lenard bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Haben auch Sie ein Aufforderungsschreiben bzgl. der widerrechtlichen Nutzung von Google Fonts erhalten?

Spätestens seit dem Urteil des LG München vom 21.01.2022, welches in einer ähnlichen Konstellation eine Datenschutzverletzung angenommen hat, sind Aufforderungen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgrund angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung in aller Munde.

Anfangs haben wir potentielle Mandanten dahingehend beraten, die Schreiben von Privatpersonen zunächst zu ignorieren. Gerade in diesen Fällen war davon auszugehen, dass der Erhalt etwaiger „Schmerzensgelder“ klar im Vordergrund stand.

Sofern jedoch, wie im hiesigen Falle, nunmehr Anwälte beauftragt werden, sollten Sie stets die Hilfe eines fachkundigen Anwaltes aufsuchen. So sollte bspw. stets im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächliche eine Datenschutzverletzung gegeben ist. Die viel zitierte Entscheidung aus München wird dabei gerne so zitiert, als ob sie eine Allgemeingültigkeit habe.

Dabei ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob auch eine konkrete Rechtsverletzung der abmahnenden Person stattgefunden habe.

Sofern auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Beratung zur Verfügung. Sie können uns das Aufforderungsschreiben gerne per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 erreichen. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

P.S.

Es dürfte sich um eine größere Abmahnwelle handeln, zum jetzigen Zeitpunkt, Sonntag 11:00 Uhr liegen uns Anfragen im oberen zweistelligen Bereich vor. Bereits am Freitag standen unsere Telefone in der Kanzlei nicht still. Wir werden weiter berichten!

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.