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Unterlassungserklärung

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von Abmahnungen mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.

Haben auch Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 28.04.2015

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 28.04.2015

Kürzlich haben wir in unserer Kanzlei erneut eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt bekommen.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung konkret folgendes vorgeworfen:

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts (Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB)

- Fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes (Art. 246c Nr. 2 EGBGB)

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Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 15.04.2015

Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 15.04.2015

Kürzlich erhielt unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Herr Ralph Schneider.

Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes auf der Internethandelsplattform eBay ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Herrn Ralph Schneider verwendet zu haben, ohne über die nötigen Nutzungsrechte zu verfügen. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. §§ 13, 19a UrhG dar. Die Gegenseite fordert unsere Mandantschaft sodann dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft über folgende Punkte zu erteilen: Herkunft des Bildes, Anzahl der Vervielfältigungen, Dauer der öffentlichen Zugänglichmachung.

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 10.04.2015

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay vom 10.04.2015

Unsere Rechtsanwaltskanzlei erhielt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, unsere Mandantschaft habe auf eBay Karten des Spiels Bayer Leverkusen gegen FC Bayern München zum Kauf angeboten und somit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen GmbH verstoßen zu haben.

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Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim erwirkt durch Rechtsanwalt Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen fehlendem Warnhinweis bei Spielzeugverkauf auf eBay

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim erwirkt durch Rechtsanwalt Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen fehlendem Warnhinweis bei Spielzeugverkauf auf eBay

Aktuell erhielt unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hildesheim, die im Auftrag der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz beantragt wurde.

Zunächst hatte unsere Mandantschaft ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Opitz erhalten, in dem ein etwaiger Verstoß gegen § 11 der 2. GPSGV gerügt wurde. Demnach sei bei einem Angebot von Spielwaren Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ beizufügen. Da sowohl die Melko GmbH als auch unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay Loom Bänder zum Verkauf anbieten würden, stelle der fehlende Warnhinweis einen Wettbewerbsverstoß dar. Unsere jetzige Mandantschaft hatte auf diese Abmahnung nicht reagiert, weshalb die Gegenseite sodann eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH: Film „Sex on the Beach 2“ angeblich in Tauschbörse zum Download angeboten vom 23.02.2015

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH: Film „Sex on the Beach 2“ angeblich in Tauschbörse zum Download angeboten vom 23.02.2015

Aktuell vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH abgemahnt wurde. Im Abmanschreiben wird der Vorwurf erhoben, unser Mandant habe den Film „Sex on the Beach 2“ in der Tauschbörse „bittorent“ zum Herunterladen angeboten.

Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG. Der Universum Film GmbH stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 91 Abs. 1 UrhG sowie Schadensersatzansprüche nach § 94 Abs. 2 UrhG zu. Zudem sei unsere Mandantschaft zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet.

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Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015

Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.

Dem Adressaten wird ein Wettbewerbsverstoß über die Handelsplattform eBay vorgeworfen. Konkret wird eine Klausel gerügt, in der der Adressat einen „versicherten Versand“ beworben hat.

Es wird der Vorwurf des Werbens mit Selbstverständlichkeiten erhoben. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes trägt der Unternehmer stets das Versandrisiko, so dass das Werben mit „versichertem Versand“ tatsächlich keinen Vorteil für den Verbraucher bedeutet.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Vorwurf der Verbreitung des Films „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ in einer Tauschbörse

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Vorwurf der Verbreitung des Films „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ in einer Tauschbörse

Wir erhielten kürzlich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hobbit: Smaugs Einöde“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat. Konkret beinhaltet die Abmahnung den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse.

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € aufgefordert. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 €.

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Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Am 11.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Im vorliegenden Fall wird dem Betreiber eines Vereinsheims vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG - insbesondere das Fußballbundesliga-Spiel Borussia Dortmund gegen FC Augsburg - ohne entsprechendes Vereinsheim-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

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Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Film: „Her“

Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Film: „Her“

Unsere Kanzlei erhielt in der 11. Kalenderwoche eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Her“, an dem das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat. Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse.

Verlangt werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 €. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €.

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Abmahnung durch AGW e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Telemediengesetz

Abmahnung durch AGW e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Telemediengesetz

Am 06.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW)“ zur Bearbeitung vorgelegt.

In der Abmahnung wurden die folgenden vermeintlichen Verstöße gerügt:

1. Verpflichtung für Makler, nur unter Angabe ihres Namens und der Bezeichnung als Wohnungsvermittler öffentlich Wohnräume anzubieten oder zu suchen (§ 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz [WoVermG])

2. Verpflichtung für Internetseitenbetreiber, ein Impressum mit vollständigem Namen und zuständiger Aufsichtsbehörde bereitzustellen (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz [TMG]).

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Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossler im Auftrag der Swarovski AG vom 02.03.2015

Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossler im Auftrag der Swarovski AG vom 02.03.2015

Unserer Kanzlei wurde kürzlich eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossler zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Im Namen der Swarovski AG wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, über die Internetauktionsplattform eBay ein nicht von Swarovski hergestelltes Schmuckstück mit der Bezeichnung „Swarovski“ angeboten zu haben. Der Markenname „Swarovski“ sei durch die IR-Marke 528189, sowie durch die Europäischen Gemeinschaftsmarken 120576 und 7462922 geschützt.

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Erneute Abmahnung der Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße über eBay vom 03.02.2015

Erneute Abmahnung der Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße über eBay vom 03.02.2015

Uns erreichte eine erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan. Unserer Mandantschaft wird wettbewerbswidriges Handeln auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen.

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Was ist eine Unterlassungserklärung?

Begriff

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung regelmäßig in vorformulierter Form beiliegt, verfolgt den Zweck, den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu erfüllen.

Vereinfacht gesagt:

Wie durch einen Schuldner eine Kaufpreisforderung durch Geld erfüllt wird, geschieht dies bei einer gewünschten Unterlassung durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Schuldner.

Ist die Abmahnung daher berechtigt, besteht für den Abmahner grundsätzlich ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Soweit eine Unterlassungserklärung durch eine Partei abgegeben wird, und diese durch den Abmahner akzeptiert wird, entsteht ein sogenannter Unterlassungsvertrag. An diesen ist der Abgemahnte sodann mindestens 30 Jahre gebunden.

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Abmahnung Waldorf Frommer vom 04.12.2014 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk. „Die Tribute von Panem- Catching Fire“ im Auftrag der Studiocanal GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer vom 04.12.2014 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk. „Die Tribute von Panem- Catching Fire“ im Auftrag der Studiocanal GmbH.

Aktuell vertreten wir den Adressaten einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen des Vorwurfes des Filesharings. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Waldorf Frommer in München im Auftrage der Studiocanal GmbH am 04.12.2014 ausgesprochen.

Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Tribute von Panem- Catching Fire“ über eine Internettauschbörse vorgeworfen. 

Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“

Geforderter Betrag: 1481,30 €;Kürzlich erreichte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. In der Abmahnung wird durch ein öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse vorgeworfen, dass die Rechte der Universum GmbH verletzt worden sind.

Die Verteidigung hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob die Verletzung in dieser Form begangen wurde. Hierzu ist zunächst abzuklären, ob der Anschlussinhaber persönlich die Tat begangen hat, oder ob wohlmöglich eine andere Person als Täter in Frage kommt. Nach der Rechtsprechung haben sich hierzu verschiedene Konstellationen entwickelt, nach denen eine Haftung des Anschlussinhabers zurückgewiesen werden kann.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

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Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vom 06.10.2014 SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln

Am 09.10.2014 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Darüber hinaus wird eine Markenrechtsverletzung wegen vermeintlicher Abbildung eines Bildnisses aus dem Stadion in der eBay Auktion vorgeworfen.

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250, 00 €.

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Can a song save your life“ vom 07.10.2014

Am 08.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Can a song save your life?“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde. Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.

Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ vom 25.09.2014

Am 02.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Achtung! Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€. Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Abmahnungen Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen September 2014

Uns wurden im Monat September 2014 zahlreiche Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung und Überprüfung vorgelegt.

Gerügt werden u.a. folgende Wettbewerbsverstöße:

  • Fehlende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. EGBGB
  • Fehlendes Musterwiderrufsformular
  • AGB Klausel: Der Versand erfolgt mit DHL als versichertes Paket
  • AGB Klausel: Die Lieferzeit für Artikel, die sich am Lager befinden, beträgt ca. 2-3 Werktage
  • AGB-Klausel: Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist der Sitz des Verkäufers
  • AGB-Klausel: Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB), die auch für zukünftige Geschäfte verbindlich sind
  • AGB-Klausel: Mängel uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen

Forderung:

  1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  2. Rechtsverfolgungskosten 232,05 €

Es ist festzustellen, dass die gerügten Verstöße auch zumeist vorliegen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form auch abgegeben werden. Dies sollte nur in abgeänderter Form erfolgen.

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Abmahnung BVB: Zahlreiche aktuelle Abmahnungen in dieser Woche der Kanzlei Becker & Haumann für die Borussia Dortmund GmbH & Co KG aA

In dieser Woche erreichten uns zahlreiche Anfragen und Mandatierungen für Abmahnungen des BVB, die im Auftrag durch die Kanzlei Becker & Haumann ausgesprochen wurden. Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. immer der Vorwurf, der Adressat habe Tickets für BVB Spiele zu überhöhten Preisen veräußert.  Hierbei ist stets das Onlinemarktportal eBay betroffen.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Von den Abgemahnten werden einerseits Beträgen zwischen 250, 00 € und 800, 00 € gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

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Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG wegen Urheberrecht durch eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei vom 11.09.2014 wegen der Verwendung eines Produktfotos auf eBay

Uns wurde kürzlich eine Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG vorgelegt, in der die Verwendung eines Produktfotos auf eBay gerügt wurde. Unserer Mandantschaft wird in der uns aktuell vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, ein Foto, welches Bekleidungsstück zeigt, ohne die entsprechende Zustimmung von der Firma über die Internethandelsplattform eBay der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Kosten der Rechtsverfolgung, vom Grunde her Lizenzschadensersatz sowie Auskunft verlangt.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte. So kann in diesem Fall durchaus die Beantragung und erfolgreiche Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung drohen, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wäre. Es ist jedoch anzuraten, die der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nicht in der anliegenden Form zu unterzeichnen. Diese sollte in modifizierter Form abgegeben werden, da die vorgefertigte Abfassung zu weit erscheint.

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Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft - Two Guns Distribution LLC - Film: 2 Guns

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zur Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft - Two Guns Distribution LLC - Film: 2 Guns.

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Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte - Abercrombie & Fitch - Verwendung von Fotos auf eBay

Rechtsanwalt Jan Heidicker informiert bei Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte - Abercrombie & Fitch - Verwendung von Fotos auf eBay.

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Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH: Der Hobbit: Eine unerwartete Reise

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zur Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH.

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