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Urheberrecht

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von urheberrechtlichen Abmahnungen und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Abmahnung Weber Hoß Rechtsanwälte für Trendwelt 24 GmbH: Bildnutzung auf eBay

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Weber Hoß Rechtsanwälte im Auftrag der Trendwelt 24 GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf unerlaubte Bildnutzung auf eBay.

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Abmahnung Waldorf Frommer iAd Tele München/ Film: Gods of Egypt

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Gods of Egypt“ vom 01.06.2016

Aktuell verteidigen wir gegeneine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Gods of Egypt“, an dem die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Rechte innehat.

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Abmahnung Weber Hoß Rechtsanwälte für Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH - Pixelio

Eine aktuelle Folge-Abmahnung der Weber Hoß Rechtsanwälte für die Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH liegt uns zur Bearbeitung vor. Gerügt wird darin eine vermeintlich unerlaubte Bildernutzung im Internet.

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Abmahnung Giese Rechtsanwälte für Christoph U. Bellin wegen Fotonutzung

Eine Abmahnung der Rechtsanwälte Giese im Auftrag des Herrn Christoph U. Bellin liegt uns derzeit zur Bearbeitung vor. Hierin werden etwaige Urheberrechtsverletzungen gerügt.

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Abmahnungen Kanzlei Waldorf Frommer für Tele München und Universum Film

Aktuell verteidigen wir gegen zwei urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, ausgesprochen für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft und die Universum Film GmbH. In beiden Abmahnungen werden unserer Partei vermeintliche Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) vorgeworfen.

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Abmahnungen Rechtsanwalts Daniel Sebastian DigiRights Administration GmbH Filesharing

Insgesamt drei Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian, jeweils für die DigiRights Administration GmbH, liegen uns derzeit zur Bearbeitung vor. In den Abmahnungen werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen / Filesharing gerügt.

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Abmahnung Microsoft durch die FPS Rechtsanwälte

Aufgrund von Erfahrungsberichten im Internet ist uns bekannt geworden, dass durch die Firma Microsoft Corp. derzeit vermehrt marken- und/oder urheberrechtliche Abmahnungen wegen des Vertriebs von nicht-originalen DVDs oder anderer Software ausgesprochen werden. Insbesondere wird regelmäßig auch der Vertrieb von Produkt-Keys gerügt, durch den gegen die Urheberrechte der Microsoft Corp. aus dem Leistungsschutzrecht gem. § 69 c UrhG und den Markenrechten aus den §§ 5, 15 verstoßen werden soll.

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Frühjahr 2016: Hohe Anzahl an Mahnbescheide durch Kanzlei Waldorf Frommer iA. diverser Rechteinhaber

Uns erreichten bereits in den ersten beiden Monaten diesen Jahres eine Vielzahl von Mahnbescheiden aus dem Bereich des Filesharing, die durch verschiedene Rechteinhaber über die Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag gegeben wurden.

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Neue Abmahnung vom 15.02.2016 des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari im Auftrage der G&G Media GmbH

Uns wurde am 18.02.2016 eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari (KS Kanzlei Sawari) im Auftrage der G&G Media GmbH an dem Filmwerk „Erotikstar – Anna das Busenwunder“ zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Das vorbenannte Erotikfilmwerk soll über eine Internettauschbörse (Vuze 5.7.0.0) öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Forderung: Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00€ gefordert. Diesem “Angebot“ liegt eine ursprüngliche Forderung in Höhe von 635,43 € (Fiktive Lizenzgebühr und Ermittlungskosten) und Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwertes von 1.635,43€-in Höhe von 215,00€, mithin 850,43€ zugrunde.

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Neue Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom 05.02.2016 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Black Mass“

Am 08.022016 wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer weiteren urheberechtlichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Die Abmahnung wird im Auftrage der Rechteinhaberin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, wegen einer Urheberrechtsverletzung über eine P2P Internettauschbörse, ausgesprochen.

Das häufigste Problem ist die Tatsache, dass vielen Benutzern von sog. Internettauschbörsen nicht klar ist, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anderen Nutzern anbieten. Darüber hinaus werden durch Nutzer auch immer wieder vermeintliche Streaming Dienste genutzt, die jedoch in Wahrheit ebenfalls an Tauschbörsen gekoppelt sind.

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Mahnbescheid, beantragt durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung vom 27.01.2016

Erneut liegt uns in unserer Kanzlei ein aktueller Mahnbescheid des Amtsgerichts Hagen vor, der durch den Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH beantragt und erlassen wurde.

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Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vom 26.11.2015 und 08.12.2015

Zwei urheberrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH liegen uns derzeit zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor.

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian reicht im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Bochum ein

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat das Mandat zur Verteidigung gegen eine Klage des RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration erhalten. Im Juni 2012 hatte unsere Mandantschaft eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, in der gegen sie der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Musikwerkes „Ai Se Eu Te Pego“ über eine Tauschbörse erhoben wurde.

Im Abmahnschreiben wurden sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags für entstandene Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 680,00 € gefordert. Unsere Mandantschaft hatte damals - ohne, dass unsere Kanzlei zu diesem Zeitpunkt beauftragt gewesen ist - in keiner Weise auf die Abmahnung reagiert.

Daraufhin hatte die Gegenseite im Mai 2015 einen Mahnbescheid gegen unsere Mandantschaft beantragt und im November 2015 Klage vor dem Amtsgericht Bochum erhoben. Gegenstand der Klage ist die Forderung nach Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 Euro nebst Zinsen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass keinerlei Schadensersatz geltend gemacht wird!

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Aktueller Mahnbescheid des Rechtsanwaltes Sebastian Wulf aus Werl im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH

Uns liegt ein aktueller Mahnbescheid vor, der durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH beantragt und erlassen wurden.

Der Mahnbescheid wurde im Nachgang zu einer urheberechtlichen Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Urheberechtsverletzung an einem Computerspielwerk namens “Landwirtschaftssimulator 2011“ beantragt. Die geforderte Summe beläuft sich auf 2.167,56€

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Urheberrecht und Filesharing: Zahlreiche Anfragen wegen Mahnbescheiden vor Verjährungseintritt

Heute als auch in den letzten Tagen vor Weihnachten erreichten uns zahlreiche Anfragen von ursprünglich Abgemahnten, die sich eines aktuellen Mahnbescheides ausgesetzt sehen. Die ursprünglichen Forderungen stammten allesamt aus dem Jahre 2012, in dem die Betroffenen eine Abmahnung erhalten hatten und entweder eine Unterlassungserklärung gar nicht, oder in modifizierter Form abgegeben hatten, jedoch keinerlei Beträge gezahlt wurden oder nicht mehr auf die Abmahnung reagiert hatten.

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Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH – Wie soll ich reagieren?

Unserer Kanzlei liegt aktuell ein Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH vor.

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Abmahnung der Nikon GmbH durch Kanzlei Beise & Munscheid – Vorwurf: Urheberrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß

Wir haben Kenntnis von einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Beise & Munscheid im Auftrag der Nikon GmbH. Vom Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.642,40 € gefordert.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung. Der Adressat der Abmahnung habe diverse Produkte des Herstellers Nikon auf den Internethandelsplattformen eBay und Amazon zum Kauf angeboten und dabei dem Angebot keine Sicherheitshinweise beigefügt. Des Weiteren würden Informationen über Garantiekarten und den Lieferumfang fehlen. Außerdem sei die eingetragene Marke „Nikon“ verletzt worden, da es sich bei den angebotenen Artikeln um Produktfälschungen, bzw. Parallelimporte handele.

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung (Filesharing) ab

Urheberrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH lagen uns in der Vergangenheit bereits häufig zur rechtlichen Bearbeitung vor. Jetzt wurden wir erneut mit der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung beauftragt.

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Vertragsstrafe durch Sky: Rechtsanwälte Komning machen für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe und weitere Abmahnkosten geltend

Wir haben in unserer Kanzlei ein weiteres Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung sowie zur Abwehr einer Vertragsstrafenforderung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung erneut vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG – und zwar eine Nachberichterstattung der Fussballbundesliga - ohne entsprechendes Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Bei unseren Mandanten handelt es sich um Gastwirte.

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe gegenüber der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG oder gegenüber der Rechtsvorgängerin bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Durch ein, so heißt es, erneutes Ausstrahlen des Fernsehprogramms sei die dortig festgeschriebene Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € verwirkt worden.

Daneben wir die Abgabe einer weiteren bezifferten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000, 00 € gefordert. Es erfolgt sodann das Angebot, die Vertragsstrafe auf 4500, 00 zu senken. Man könne diese sodann auch in zwei Raten zahlen.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung des Films „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ vom 18.11.2015

Am 23.11.2015 wurde uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vorgelegt.

Wie in der Vergangenheit schon häufig berichtet, wird auch in dieser Abmahnung eine Urheberechtsverletzung gerügt. Über eine Tauschbörse soll der Film „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € verlangt.

Ratschlag!

Wir raten dringend davon ab, eine standardisierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung könnte eine solche Unterlassungserklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten sein. Eine Folge könnte sein, dass die gegnerische Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Ob in Ihrem Fall eine Zurückweisung der Forderung erreicht werden kann, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt beurteilen.

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Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 17.11.2015 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Serienwerk „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber:WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk: „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“

Geforderter Betrag: 800, 00 €

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Abmahnung des Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) vom 5.11.2015 – Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Fotos auf eBay

Wir haben Kenntnis über eine urheberechtliche Abmahnung des Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) Kenntnis erlangt. In dem Abmahnschreiben vom 05.11.2015 wird die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes ohne Einwilligung der Inhaberin des Urheberrechtes, Frau Ines Krähling, vorgeworfen,

Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. §§ 16, 19a UrhG dar.

Aus abgetretenem Recht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Schadensersatz nach der Lizenzanalogie in Höhe von grundsätzlich 160,50€ gefordert. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00€ in Höhe von 281.30€ angesetzt.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen der öffentlichen Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials

Aktuell haben wir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei übernommen.

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Aktuelle Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Spinnin‘ Records BV vom 06.11.2015 an dem Musikwerk „Martin Solveig & GTA - Intoxiated“

Eine Abmahnung der Kanzlei Fareds, datiert vom 06.11.2015, ist aktuell Gegenstand einer auf uns lautende Mandatierung. Im Auftrag Spinnin‘ Records BV aus den Niederlanden wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse (Filesharing) erhoben.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH – Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Fotos auf Homepage vom 30.10.15

Aktuell vertreten wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Corbis GmbH aus Berlin. In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf deren Homepage ein urheberrechtlich geschütztes Fotounter der Fotografie Nr. 42-38416399 der Corbis GmbH ohne deren Einwilligung genutzt zu haben.

Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. §§ 16, 19a UrhG dar. In Folge dessen stünden der Corbis GmbH Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

Im ersten Schritt fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Auskunft über die Art der weiteren Verwendung des Bildes, sowie die Verwendungsdauer.

Im Grundsatz gilt, dass je länger das entsprechende Fotomaterial verwendet wird, ein höherer Lizenzschadenersatz zu leisten ist. Die Corbis GmbH beruft sich hierbei regelmäßig auf ihre Lizenzverträge, wonach dieses entsprechende Bildmaterial bereits bei einer Verwendungsdauer von wenigen Wochen oder wenigen Monaten zu einem Preis im Bereich eines dreistelligen Betrages anbietet. Die Beträge variieren. Diese sind jedoch nicht unerheblich.

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