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C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an Filmwerken ab. Hierbei handelt es sich vornehmlich um pornografische Filmwerke. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Beträge im Bereich von 600,00 € gefordert.

Die Kanzlei C-S-R vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:

Firma Herzog-Video e.K., Purzel-Video-GmbH, GMV Media GmbH & Co. KG, Firma Foerster Media, Firma Z-Faktor Medien

Haben auch Sie eine Abmahnung von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.

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