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Kanzlei Becker & Haumann

Die Kanzlei Becker & Haumann aus München mahnt Urheberrechtsverletzungen und vertritt hierbei namhafte Rechteinhaber.

Die Becker & Haumann vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:

Sony BMG Entertainment Germany GmbH, Bastei Lübbe GmbH & Co. KG, Constantin Film Verleih GmbH, AS Media, Universum Film GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH

Haben auch Sie eine Abmahnung von Becker & Haumann erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG vom 12.02.2015

Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG vom 12.02.2015

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG vor.

Dem Adressaten wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, das Tickets u.a. für ein Bundesliga Heimspiel von Hannover 96 gegen den FC Bayern München entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert wurden.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 21.01.2015

Derzeit liegt unserer Kanzlei erneut eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vor.

Unserer Mandantschaft wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, sie habe Tickets u.a. für ein Bundesliga Heimspiel von Borussia Dortmund gegen den VFL Wolfsburg entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

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Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vom 15.01.2015 SV Werder Bremen gegen den FC Augsburg

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vor. Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

In der jüngeren Vergangenheit wurden uns bereits Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann für andere Fußballvereine, wie Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA und Bayer 04 Leverkusen sowie den FC Augsburg vorgelegt.Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.

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Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA vom 01.12.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung vor.Der Vorwurf lautet auf unautorisierten Ticketverkauf zu überhöhten Preisen entgegen der Allgemeinen Ticketbedingungen über die Internethandelsplattform eBay. Darüber hinaus wird die Abbildung des Stadionplans aus urheberrechtlicher Sicht gerügt.

Bereits zuvor haben wir über vergleichbare Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann für andere Fußballvereine, wie Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA und Bayer 04 Leverkusen sowie Werder Bremen berichtet.Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.

Der Vorwurf wird auf die Ziffer 10.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gestützt, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 13) vorsieht.

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Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vom 06.10.2014 SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln

Am 09.10.2014 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Darüber hinaus wird eine Markenrechtsverletzung wegen vermeintlicher Abbildung eines Bildnisses aus dem Stadion in der eBay Auktion vorgeworfen.

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250, 00 €.

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Abmahnung BVB: Zahlreiche aktuelle Abmahnungen in dieser Woche der Kanzlei Becker & Haumann für die Borussia Dortmund GmbH & Co KG aA

In dieser Woche erreichten uns zahlreiche Anfragen und Mandatierungen für Abmahnungen des BVB, die im Auftrag durch die Kanzlei Becker & Haumann ausgesprochen wurden. Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. immer der Vorwurf, der Adressat habe Tickets für BVB Spiele zu überhöhten Preisen veräußert.  Hierbei ist stets das Onlinemarktportal eBay betroffen.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Von den Abgemahnten werden einerseits Beträgen zwischen 250, 00 € und 800, 00 € gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

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