Oops, wer hat das Formular gegessen?

Kanzlei Rasch

Die Kanzlei Rasch mahnt Urheberrechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken, als auch insbesondere an ganzen Musikalben ab. Gefordert wird regelmäßig ein Betrag in Höhe von 1200,00 €. Abgemahnt werden regelmäßig mehrere Titel auf einmal. Diese sind sodann häugig Bestandteil der aktuellen Charts und befinden sich auf sog. Chartcontainern. Die Kanzlei Rasch vertritt hierbei namhafte Musiklabels.

Die Kanzlei Rasch vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:

EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Rasch erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.

Information Es wurden keine passenden Einträge gefunden.
Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.