Kanzlei Rasch
Die Kanzlei Rasch mahnt Urheberrechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken, als auch insbesondere an ganzen Musikalben ab. Gefordert wird regelmäßig ein Betrag in Höhe von 1200,00 €. Abgemahnt werden regelmäßig mehrere Titel auf einmal. Diese sind sodann häugig Bestandteil der aktuellen Charts und befinden sich auf sog. Chartcontainern. Die Kanzlei Rasch vertritt hierbei namhafte Musiklabels.
Die Kanzlei Rasch vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:
EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Rasch erhalten?
Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder kontaktieren Sie uns schriftlich.
Information
Es wurden keine passenden Einträge gefunden.