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Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken wie insbesondere ganze Musikalben, Filmen sowie Hörbüchern ab. Die Kanzlei Waldorf Frommer (früher nur Kanzlei Waldorf) vertritt hierbei namhafte Rechteinhaber.

Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:

Sony BMG Entertainment Germany GmbH, Bastei Lübbe GmbH & Co. KG, Constantin Film Verleih GmbH, AS Media, Universum Film GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Abmahnung Waldorf Frommer vom 07.01.2015 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Auch die ersten Abmahnungen des Jahres 2015 liegen uns aus der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Darunter auch eine Abmahnung wegen des Films „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung in Form des sog. Filesharings über eine Internettauschbörse vorgeworfen.

Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Es ist dringend anzuraten solche Abmahnung nicht zu ignorieren, da unserer Kanzlei bekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer diese Art von Fällen konsequent gerichtlich verfolgen lässt.

So liegen uns auch Mahnbescheide und Klagen von solchen Mandanten vor, die zunächst leider keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Zwar kann auch in diesen Fällen noch vieles gerettet werden, jedoch bietet sich eine außergerichtliche Verteidigung vor dem Kostenhintergrund eines gerichtlichen Verfahrens immer an.

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Abmahnung Waldorf Frommer vom 04.12.2014 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk. „Die Tribute von Panem- Catching Fire“ im Auftrag der Studiocanal GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer vom 04.12.2014 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk. „Die Tribute von Panem- Catching Fire“ im Auftrag der Studiocanal GmbH.

Aktuell vertreten wir den Adressaten einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen des Vorwurfes des Filesharings. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Waldorf Frommer in München im Auftrage der Studiocanal GmbH am 04.12.2014 ausgesprochen.

Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Tribute von Panem- Catching Fire“ über eine Internettauschbörse vorgeworfen. 

Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

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Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus der 49. Kalenderwoche 2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sowie der Studioc

 In dieser Woche wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für unterschiedliche Rechteinhaber beauftragt. In den uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegten Abmahnungen werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Film- und TV- Serienwerken gerügt.

Hierbei handelt es sich um folgende Werke:

  • Can a Song Save Your Life? (Film)
    Studiocanal GmbH
  • Escape      Plan (Film)- Tele München     
    Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Homeland- The Drone Queen (TV- Folge)
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Homeland- Trylon and Perisphere (TV- Folge)
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Simpsons- Super Franchise Me (TV- Folge)
    Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Big Bang Theory - The Expedition Apporoximation (TV- Folge)
    Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory - The Focus Attenuation (TV- Folge)
    Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory - The Hook-Up Reverberation (TV- Folge)
    Warner Bros. Entertainment GmbH

Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Den Abmahnungen liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist unserer Ansicht nach nachteilig formuliert.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“

Geforderter Betrag: 1481,30 €;Kürzlich erreichte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. In der Abmahnung wird durch ein öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse vorgeworfen, dass die Rechte der Universum GmbH verletzt worden sind.

Die Verteidigung hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob die Verletzung in dieser Form begangen wurde. Hierzu ist zunächst abzuklären, ob der Anschlussinhaber persönlich die Tat begangen hat, oder ob wohlmöglich eine andere Person als Täter in Frage kommt. Nach der Rechtsprechung haben sich hierzu verschiedene Konstellationen entwickelt, nach denen eine Haftung des Anschlussinhabers zurückgewiesen werden kann.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Can a song save your life“ vom 07.10.2014

Am 08.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Can a song save your life?“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde. Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.

Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ vom 25.09.2014

Am 02.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Achtung! Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€. Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.

Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.

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Abmahnung Waldorf Frommer - Gravity - Warner Bros. Entertainment GmbH

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zur Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH am Filmwerk Gravity.

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Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH: Der Hobbit: Eine unerwartete Reise

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zur Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH.

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