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Negele, Zimmel, Greuter und Beller

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken ab. Hierbei vertritt sie vornehmlich solche Rechteinhaber, welche Rechte an pornografischen Filmwerken halten. Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung werden Beträhe zwischen 800,00€ bis 900,00 € gefordert.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:

Ino Handel & Vertriebs GmbH, BB Video GmbH, KT-DVD & Videoproduction, Cult Movie Entertainment GmbH, Multimediapar S.A., LFP Video Group, LLC, Fraserside Holdings Limited, Savoy Film GmbH, DVDesign GmbH, media & more GmbH & Co. KG., BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, DBM Videovertrieb, GmbH, LFP Video Group, LLC

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Erfolg der Kanzlei Heidicker im gerichtlichen Filesharing Verfahren: Aktuelle Klagerücknahmen der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH

Aus aktuellem Anlass berichten wir heute über zwei Klageverfahren der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH. In den beiden Verfahren wurde die jeweilige Beklagtenseite jeweils durch unsere Kanzlei vertreten.

Im Jahre 2011 und 2012 wurden unsere Mandanten durch die vorbezeichneten Rechteinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen außergerichtlich auf Unterlassung und Kostenerstattung in Anspruch genommen. Die Abmahnungen wurden durch die bekannten Kanzleien Negele, Zimmel, Greuter und Beller sowie Rechtsanwälte Urmann + Collegen ausgesprochen.

Nach eingelegtem Widerspruch gegen zwei Mahnbescheide, welche der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrage der beiden Rechteinhaber beantragt hatte, wurden zunächst die Ansprüche vor dem Amtsgericht Kassel, als auch dem Amtsgericht Lörrach im streitigen Verfahren begründet.

Nunmehr wurden beide Klagen zurückgenommen!

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