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Komning Rechtsanwälte

Die Kanzlei Koming mahnt Urheberrechtsverletzungen ab.

Die Kanzlei Komning vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:

Sky Deutschland GmbH & Co KG

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Komning erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Abmahnung Sky durch die Rechtsanwälte Komning vom 13.09.2013

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zur Abmahnung der Rechtsanwälte Komning im Auftrage Sky.

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Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning vom 14.09.2015

Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning vom 14.09.2015

Wir haben in unserer Kanzlei kürzlich erneut das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG - hier das Fußballbundesliga-Spiel Hannover 96 gegen 1. FSV Mainz 05 - ohne entsprechendes Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

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Klage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Komning

Aktuell verteidigen wir erneut in einer Klage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, eingereicht durch die Anwaltskanzlei Komning. Die Klage wurde vor dem Landgericht Bochum eingereicht.

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Mahnbescheid nach Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning vom 09.04.2015

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen einen Mahnbescheid der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten.

Unserer Mandantschaft, Betreiber einer Gaststätte, wurde zunächst im April 2015 eine Abmahnung der Rechtsanwälte Komning zugestellt, in der ihr vorgeworfen wurde, das Fußball-Bundesligaspiel Bayern München gegen Hamburger SV öffentlich in seiner Gaststätte ausgestrahlt zu haben, ohne über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.

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Vertragsstrafe durch Sky: Rechtsanwälte Komning machen für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe und weitere Abmahnkosten geltend

Wir haben in unserer Kanzlei ein weiteres Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung sowie zur Abwehr einer Vertragsstrafenforderung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung erneut vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG – und zwar eine Nachberichterstattung der Fussballbundesliga - ohne entsprechendes Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Bei unseren Mandanten handelt es sich um Gastwirte.

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe gegenüber der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG oder gegenüber der Rechtsvorgängerin bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Durch ein, so heißt es, erneutes Ausstrahlen des Fernsehprogramms sei die dortig festgeschriebene Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € verwirkt worden.

Daneben wir die Abgabe einer weiteren bezifferten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000, 00 € gefordert. Es erfolgt sodann das Angebot, die Vertragsstrafe auf 4500, 00 zu senken. Man könne diese sodann auch in zwei Raten zahlen.

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Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Am 11.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Im vorliegenden Fall wird dem Betreiber eines Vereinsheims vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG - insbesondere das Fußballbundesliga-Spiel Borussia Dortmund gegen FC Augsburg - ohne entsprechendes Vereinsheim-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

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