erotischen Filmwerk
Abmahnung Munderloh im Auftrag der RGF Productions Ltd an einem erotischen Filmwerk vom 20.09.2013
Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zur Abmahnung der RGF Productions Ltd an einem erotischen Filmwerk.
Abmahnung Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH
Wurden Sie aktuell auch wie einer unserer Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Wir bearbeiten gerade eine derartige Abmahnung.
Berlin Media Art JT e.K. - Abmahnung wegen Filesharing
Einer unserer Mandanten wurde jüngst von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg im Auftrag von Berlin Media Art JT e.K. (Inhaber: Raymond L. Bacharach) urheberrechtlich abgemahnt. Vorgeworfen wird ihm eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing.
Filesharing-Abmahnung Berlin Media Art JT e.K. durch Anwalt Yussof Sarwari
Weil er in Filmwerk, dessen Urheber die Berlin Media Art JT e.K. (Inhaber: Raymond Louis Bacharach) ist, in einem Filesharing-Portal öffentlich zugänglich gemacht haben soll, wurde einer unserer Mandanten kürzlich von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg abgemahnt.
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Sarwari für die HN Medien GmbH
Die HN Medien GmbH aus Bad Marienberg hat einen unserer Mandanten durch die Kanzlei Youssof Sarwari abmahnen lassen. In der Filesharing-Abmahnung geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm.
Kanzlei Yussof Sarwari: Abmahnung für G&G Media GmbH
Herr Rechtsanwalt Yussof Sarwari hat kürzlich erneut eine urheberrechtliche Abmahnung für die G&G Media GmbH ausgesprochen. Wir hatten in unserem Abmahnblog bereits häufiger über derartige Abmahnungen berichtet.
Neue Abmahnung vom 15.02.2016 des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari im Auftrage der G&G Media GmbH
Uns wurde am 18.02.2016 eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari (KS Kanzlei Sawari) im Auftrage der G&G Media GmbH an dem Filmwerk „Erotikstar – Anna das Busenwunder“ zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Das vorbenannte Erotikfilmwerk soll über eine Internettauschbörse (Vuze 5.7.0.0) öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Forderung: Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00€ gefordert. Diesem “Angebot“ liegt eine ursprüngliche Forderung in Höhe von 635,43 € (Fiktive Lizenzgebühr und Ermittlungskosten) und Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwertes von 1.635,43€-in Höhe von 215,00€, mithin 850,43€ zugrunde.