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erotischen Filmwerk


Abmahnung Munderloh im Auftrag der RGF Productions Ltd an einem erotischen Filmwerk vom 20.09.2013

Rechtsanwalt Dirk Dreger informiert zur Abmahnung der RGF Productions Ltd an einem erotischen Filmwerk.

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Abmahnung Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH

Wurden Sie aktuell auch wie einer unserer Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Wir bearbeiten gerade eine derartige Abmahnung.

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Berlin Media Art JT e.K. - Abmahnung wegen Filesharing

Einer unserer Mandanten wurde jüngst von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg im Auftrag von Berlin Media Art JT e.K. (Inhaber: Raymond L. Bacharach) urheberrechtlich abgemahnt. Vorgeworfen wird ihm eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing.

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Filesharing-Abmahnung Berlin Media Art JT e.K. durch Anwalt Yussof Sarwari

Weil er in Filmwerk, dessen Urheber die Berlin Media Art JT e.K. (Inhaber: Raymond Louis Bacharach) ist, in einem Filesharing-Portal öffentlich zugänglich gemacht haben soll, wurde einer unserer Mandanten kürzlich von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg abgemahnt.

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Sarwari für die HN Medien GmbH

Die HN Medien GmbH aus Bad Marienberg hat einen unserer Mandanten durch die Kanzlei Youssof Sarwari abmahnen lassen. In der Filesharing-Abmahnung geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm.

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Kanzlei Yussof Sarwari: Abmahnung für G&G Media GmbH

Herr Rechtsanwalt Yussof Sarwari hat kürzlich erneut eine urheberrechtliche Abmahnung für die G&G Media GmbH ausgesprochen. Wir hatten in unserem Abmahnblog bereits häufiger über derartige Abmahnungen berichtet.

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Neue Abmahnung vom 15.02.2016 des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari im Auftrage der G&G Media GmbH

Uns wurde am 18.02.2016 eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari (KS Kanzlei Sawari) im Auftrage der G&G Media GmbH an dem Filmwerk „Erotikstar – Anna das Busenwunder“ zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Das vorbenannte Erotikfilmwerk soll über eine Internettauschbörse (Vuze 5.7.0.0) öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Forderung: Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00€ gefordert. Diesem “Angebot“ liegt eine ursprüngliche Forderung in Höhe von 635,43 € (Fiktive Lizenzgebühr und Ermittlungskosten) und Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwertes von 1.635,43€-in Höhe von 215,00€, mithin 850,43€ zugrunde.

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