Man of Steel
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.
Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.
Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.