Nb Technologie GmbH
Erneute Abmahnung NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen „nickelfrei“ vom 15.12.2014
Erneut liegt uns eine Abmahnung der NB Technologie GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner, vor. Die Abmahnung ist datiert auf den 15.12.2014.
Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger über Abmahnungen der NB Technologie GmbH berichtet, die zunächst durch eine andere Kanzlei, allein gestützt auf das Wettbewerbsrecht, und seit einigen Monaten anscheinend auch unter Heranziehung patentrechtlicher Gesichtspunkte ausgesprochen werden.
Gegenstand der Abmahnung ist zunächst der Vorwurf, dass unsere Mandanten Schmuckstücke aus Edelstahl mit der Bezeichnung „nickelfrei“ beworben haben, obwohl den Schmuckstücken Nickel zulegiert wurde.
In den Abmahnungen, auch in der vom 15.12.2014, heißt es, dass die NB Technologie GmbH alleinige Inhaberin der Rechte des Europäischen Patents unter der Nr. 2200924, u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland sei. Durch das Patent sei für die NB Technologie GmbH auch die Lizenzvergabe geschützt. Es seien entsprechende Lizenzen erteilt worden.
Erneute Abmahnung NB Technologie GmbH durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen Verwendung der Bezeichnung „nickelfrei“ vom 18.12.2014
Uns liegt eine weitere Abmahnung der NB Technologie GmbH vor, in er diese einen Onlinehändler wegen der Verwendung der Bezeichnung nickelfrei abmahnen lässt. Es sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet oder gar Beträge geleistet werden. Rufen Sie bei der abmahnenden Kanzlei auch auf gar keinen Fall an. Die Abmahnung ist mit verschiedenen Argumenten angreifbar.
Abmahnung wegen: Wettbewerbsrecht
Abmahner: NB Technologie GmbH
Geforderter Betrag: Pauschal 3000, 00 €
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Erneute aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der NB Technologie GmbH wegen irreführender Bewerbung von Schmuck mit dem Zusatz „nickelfrei“; § 5 UWG vom 10.02.2015
Wir haben in den letzten Monaten bereits häufiger über Abmahnungen der NB Technologie GmbH berichtet. Auch jetzt liegt uns erneut eine entsprechende Abmahnung vor, deren Forderung Sie der unteren stichpunktartigen Auflistung entnehmen können.