TV- Folgen
Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 17.11.2015 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Serienwerk „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“
Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber:WVG Medien GmbH
Abgemahntes Werk: „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“
Geforderter Betrag: 800, 00 €
Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer Warner Bros Entertainment GmbH „The Big Bang Theory“
Der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 17.03.2016 liegt der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung/Filesharing zugrunde.
Rechteinhaber:Warner Bros Entertainment GmbH
Abgemahnte Werke: „The Big Bang Theory- The Meemaw Materialization”; “The Big Bang Theory- The Postive Negative Reaction”
Von dem Abgemahnten wird der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1015,00 € gefordert.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der TV-Folge „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 13.01.2015 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der TV-Folge „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“
Aktuell verteidigt unsere Kanzlei gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. In dem Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber eine Verletzung der Urheberrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Serienwerk „The Simpsons – I Won´t Be Home For Christmas“, durch ein vermeintliches öffentliches Zugänglichmachen über eine bittorrent Tauschbörse vorgeworfen.
DAZN in Gaststätte ausgestrahlt - Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Lentze Stopper erhalten
Ein Mandant legte uns kürzlich ein Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Lentze Stopper vor, in dem es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung geht. Unser Mandant soll in seiner Gaststätte unerlaubt das Programm von DAZN gezeigt haben.