Oops, wer hat das Formular gegessen?

Ines Krähling


Abmahnung des Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) vom 5.11.2015 – Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Fotos auf eBay

Wir haben Kenntnis über eine urheberechtliche Abmahnung des Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) Kenntnis erlangt. In dem Abmahnschreiben vom 05.11.2015 wird die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes ohne Einwilligung der Inhaberin des Urheberrechtes, Frau Ines Krähling, vorgeworfen,

Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. §§ 16, 19a UrhG dar.

Aus abgetretenem Recht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Schadensersatz nach der Lizenzanalogie in Höhe von grundsätzlich 160,50€ gefordert. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00€ in Höhe von 281.30€ angesetzt.

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