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Black Mass, Film


Neue Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom 05.02.2016 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Black Mass“

Am 08.022016 wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer weiteren urheberechtlichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Die Abmahnung wird im Auftrage der Rechteinhaberin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, wegen einer Urheberrechtsverletzung über eine P2P Internettauschbörse, ausgesprochen.

Das häufigste Problem ist die Tatsache, dass vielen Benutzern von sog. Internettauschbörsen nicht klar ist, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anderen Nutzern anbieten. Darüber hinaus werden durch Nutzer auch immer wieder vermeintliche Streaming Dienste genutzt, die jedoch in Wahrheit ebenfalls an Tauschbörsen gekoppelt sind.

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