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Computerspiel


Abmahnung der Kanzlei rka im Auftrag der Koch Media GmbH - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Total War – Rome II“

Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei rka im Auftrag der Koch Media GmbH aus Österreich. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung gem. §§ 97, 69c, 19a UrhG an dem Computerspiel „Total War – Rome II“. Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf des Anbietens zum Download in einer Online-Tauschbörse.

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Haften Hotelbetreiber für Filesharing der Gäste? / Abmahnung der Kanzlei .rka im Auftrag der Techland Sp. z o.o aus Polen – Computerspiel „Dying Light“

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka aus Hamburg vor. Die rka Rechtsanwälte vertreten die Techland Sp. z o.o aus Ostrow Wielkopolski in Polen, eine Firma, die Computerspiele entwickelt und vermarktet.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss in eine Tauschbörse das Computerspiel „Dying Light“ öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 97, 69c 19a UrhG dar. Unsere Mandantschaft betreibt eine Pension. Der vermeintliche Urheberrechtsverstoß könne über das WLAN-Netzwerk begangen worden sein, zu dem die Gäste freien Zugriff hätten.

Es stellt sich daher die Frage, wie Hotel- und Pensionsbetreiber mit einer solchen Abmahnung umgehen sollten.

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